Schlagwort-Archiv: § 7 UWG

Unerwünschte Werbung – “Einkauf Aktuell” – Aufkleber “Werbung – Nein danke” nicht erforderlich

LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011 - 4 S 44/11, §§ 823, 1004 BGB, § 7 UWG

Werbende Unternehmen müssen dem ausdrücklich an den Unternehmer gerichteten Wunsch eines Empfängers von Postwurfsendungen, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachkommen, wenn der Empfänger der Werbung keinen Aufkleber “Werbung – Nein danke” auf seinem Briefkasten anbringt.

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.

3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers “Werbung – Nein danke” auf dem Briefkasten.

Volltext des Urteils:

Weiterlesen