AG Wiesbaden: Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 05.06.2012 – 93 C 187/12 (40)
In dem Rechtsstreit 93 C 187/12 (40), in dem für unseren Mandanten eine ungerechtfertigte Forderung der Tropmi Payment GmbH abwehrten, urteile das AG Wiesbaden am 05.06.2012 antragsgemäß:
„Es wird festgestellt, dass eine Forderung der Beklagten aus einem Vertrag über die Nutzung der Datenbank Top-of-software.de aus abgetretenem Recht nicht besteht.“


