AG Gladbeck, Urt. v. 18.10.2011 – 12 C 267/11
Ein sehr schönes Urteil in Sachen “Outlets.de” fällte kürzlich das AG Gladbeck. Der Richter lehnte einen Vertragsschluss zwischen der IContent GmbH und dem Verbraucher mit ausführlicher und nachvollziehbarer Begründung ab.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist unbegründet. Zwischen der IContent GmbH und dem Beklagten ist ein Abo-Vertrag für die Internetseite www.outlets.de nicht zustande gekommen. Entsprechend kann die Klägerin vom Beklagten die Kosten für das Abonnement auch nicht verlangen.

