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AG Wiesbaden (Teilanerkenntnis-Urteil): Forderung der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software besteht nicht

AG Wiesbaden: Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 05.06.2012 – 93 C 187/12 (40)

In dem Rechtsstreit 93 C 187/12 (40), in dem für unseren Mandanten eine ungerechtfertigte Forderung der Tropmi Payment GmbH abwehrten, urteile das AG Wiesbaden am 05.06.2012 antragsgemäß:

„Es wird festgestellt, dass eine Forderung der Beklagten aus einem Vertrag über die Nutzung der Datenbank Top-of-software.de aus abgetretenem Recht nicht besteht.“

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