Streitwerte

 


AG Bremen, Versäumnisurteil vom 29.08.2017, 5 C 164/17 (milfs.de – flirtano GmbH):
Streitwert 3.000 Euro bei für Unterlassungsanspruch (Mahnung trotz unwirksamer Forderung; Schufa-Drohung) (Folgeurteil zu AG Bremen, Versäumnisurteil vom 31.03.2017,  1 C 66/17

AG Stuttgart – Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, 10 C 225/14: Streitwert 5.000 Euro bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Verbrauchers durch Werbung im Abspann einer „auto-reply“-eMail

LG München I, Urteil vom 15.01.2014, 25 O 16238/13: Streitwert 15.000 Euro bei Antrag auf Löschung von Meinungsäußerungen auf einem Ärztebewertungsportal gegen den Betreiber des Portals

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, 13 U 64/13: Streitwert 12.000 Euro bei Unterlassungsanspruch betreffend Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa trotz bestrittener Forderung

OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2013, 13 W 79/13: Streitwert 20.000 Euro bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend irreführende Werbung durch Unterlassen der Rechtsformangabe in einer Zeitungswerbung

OLG Düsseldorf Urteil vom 13.8.2013. I-20 U 75/13: Streitwert 15.000 Euro bei wettbewerbsrechtlicher Streitigkeit über Pflichtangaben bei facebook

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, I-20 U 145/12: Eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit betreffend die Verkehrspflicht des Betreibers eines Internetportals, Verstößen seiner Nutzer gegen die Impressumspflicht  entgegenzuwirken, kann einen Streitwert in Höhe von 20.000 Euro rechtfertigen.

LG München I, Beschluss vom 11.06.2013, 33 O 12678/13: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassen der Verwendung eines nicht den Anforderungen des § 312g Abs. 3 BGB entsprechenden Bestellbuttons, kann einen Streitwert in Höhe von 50.000,00 Euro rechtfertigen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, 5 U 5/12 – 4 O 287/11: Der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, gerichtet auf Unterlassen persönlichkeitsrechtsverletzender Veröffentlichungen in einem Blog, beträgt 10.000,00 Euro.

AG München, Urteil vom 12.10.2012, 158 C 13912/12: Der Streitwert für einen Rechtsstreit zwischen einem Arzt und der verantwortlichen Stelle über die Löschung personenbezogener Daten aus einem Ärztebewertungsportal und die Verpflichtung, die Veröffentlichung personenbezogener Daten zukünftig zu unterlassen, beträgt 3.000,00 Euro.

LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, 2 HK O 54/11: Streitwert 2.000,00 Euro im wettbewerbsrechtlichen Verfahren gerichtet auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend das Impressum für eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite