Schlagwort: § 174 BGB

LG Hamburg: Zurückweisung einer Unterwerfungserklärung mangels Vollmachtsnachweis

LG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2013, 310 O 133/13 Leitsätze des Verfassers: 1. Eine Unterwerfungserklärung hat eine rechtliche Doppelnatur: Sie enthält zum einen als Teil eines beiderseitigen Rechtsgeschäfts die empfangsbedürftige Willenserklärung gerichtet auf Abschluss des Unterlassungsvertrages; zum anderen enthält sie das einseitige Rechtsgeschäft in Form einer empfangsbedürftigen Willenserklärung zur Unterwerfung, bei dessen Wirksamkeit die intendierte

Lesen -->