Schlagwort: § 3 BDSG

Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen zu Werbezwecken

BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen (Fotos und Videos) Ihrer Arbeitnehmer schriftlich erteilen lassen. Eine lediglich mündliche erteilte Einwilligung ist nicht geeignet, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers auszuschließen und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich

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VG Berlin: Werbung am Ende einer telefonischen Zufriedenheitsbefragung

Eine telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage, an deren Ende eine Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen eingeholt wird (telefonische Opt-In-Abfrage) stellt eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten dar, wenn der Kunde nicht zuvor in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogener Daten eingewilligt hat oder einer der Erlaubnistatbestände des § 28 BDSG vorliegt.

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