Schlagwort: § 4 BDSG

VG Berlin: Werbung am Ende einer telefonischen Zufriedenheitsbefragung

Eine telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage, an deren Ende eine Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen eingeholt wird (telefonische Opt-In-Abfrage) stellt eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten dar, wenn der Kunde nicht zuvor in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogener Daten eingewilligt hat oder einer der Erlaubnistatbestände des § 28 BDSG vorliegt.

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AG München: Kein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus Ärztebewertungsportal

AG, München, Urteil vom 12.10.2012, 158 C 13912/12 Leitsätze des Verfassers 1. Ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen i.S.d. 29 Abs. 1 Nr. 2 an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung personenbezogener Daten ist gegeben, wenn das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG in

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LG Berlin, Zur Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogenes Datum – 57 S 87/08

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013 – 57 S 87/08 Leitsätze des Verfassers 1. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar, wenn die Bestimmung der Person durch die verarbeitende Stelle mittels anderer Daten (Zusatzwissen) technisch und rechtlich möglich ist und zudem keinen Aufwand erfordert, der außer Verhältnis zum Nutzen der Information

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