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AG Pfaffenhofen a.d. Ilm: Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam

AG Paffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 30.09.2015 – 2 C 591/14 Unsere Mandantin war auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für elitepartner.de in Anspruch genommen worden. Ihre Kündigung per eMail hatte die EliteMedianet unter Berufung auf Formunwirksamkeit zurückgewiesen. Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch

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AG Pfaffenhofen a.d. Ilm (2 C 591/14, Hinweis): Ausschluss einer Kündigung per eMail in den AGB von Elitepartner unwirksam

AG Pfaffenhofen a.d. Ilm, 2 C 591/14, Hinweis des Gerichts vom 19.08.2015 In dem noch rechtshängigen Verfahren wird unsere Mandantin von der Debitor Inkasso GmbH auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von elitepartner.de in Anspruch genommen. Wir vertreten u.a. die Auffassung, dass die Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam ist.

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