Schlagwort: Anschlussinhaber

BGH: Grundsätzlich keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienangehörige, die den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen („BearShare“)

BGH, Urteil vom 8.1.2014, I ZR 169/12 („BearShare“) a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von

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AG Bielefeld: Rock´n Roll! – Oder: Die Rückkehr zur Beweislastverteilung der ZPO in Filesharing-Fällen

AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, 42 C 368/13 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Die Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit

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OLG Köln: Zur Haftung der Ehefrau für Urheberrechtsverletzung durch den Ehemann

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11 Vorinstanz: Landgericht Köln, 28 O 482/10 Leitsatz des Verfassers:  Im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses bestehen keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbesondere minderjährigen – Kindern

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