Schlagwort: Anzeigenbetrug

Cold Call durch VGA Media und Werbevertrag = Forderungsverzicht und Erstattung einer 1,8 Gebühr durch Vivag Ltd.

Eins haben die Vivag Ltd. aus England, die BBI Reklam TIC A.S. aus der Türkei und die Medienwerk Digital GmbH aus Bad Kreuznach gemeinsam: Sie verzichteten unseren Mandanten gegenüber auf Forderungen aus Verträgen über Anzeigenwerbung. Die Vivag Ltd. jedoch legt am 02.07.2015 noch einen drauf und erstattet unserer

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7000,- € für Nutzloswerbung – BBI Reklam beantragt Mahnbescheid – und verzichtet auf Forderung

Über die Akquise von Werbeverträgen nach der sogenannten Kölner Masche ist hier schon viel gesagt worden. Das vorliegende Mandat wies die Besonderheit auf, dass die vermeintliche Forderungsinhaberin – anwaltlich vertreten – bereits einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantin erwirkt hatte. Vertragsschlüsse nach der Kölner Masche beruhen stets auf einer Überrumpelung

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Vertragsschluss á la „Kölner Masche“: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €

Die sogenannte „Kölner Masche“ zieht nach wie vor. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen. Häufig betroffen sind kleine

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