Schlagwort: Arglistige Täuschung

LG Berlin: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13 Die Berufungskammer des LG Berlin stellt die Unwirksamkeit eines nach Auffassung der B2B Technologies Chemnitz GmbH geschlossenen Vertrages fest und würdigt hierbei insbesondere die Umstände, unter denen das vermeintliche Schuldverhältnis begründet worden sein soll, umfassend. Hierdurch hebt sich die Entscheidung in

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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AG Würzburg: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH besteht nicht – mega-einkaufsquellen.de – 16 C 2997/12

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH  AG Würzburg, Urteil vom 16.05.2013, 16 C 2997/12 Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet. Die zulässige Widerklage hingegen ist unbegründet.  Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses

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Personalausweiskopie als Voraussetzung für die Übermittlung von Zugangsdaten für die Nutzung einer Online-Handelsplattform

  Schenkt man den uns kürzlich mitgeteilten Informationen glauben, so scheint es, als ob einige Betreiber von Online-Handelsplattformen dazu übergehen, nach der Registrierung durch die Nutzer als Voraussetzung für die Übermittlung der Zugangsdaten die Kopie einer Gewerbeanmeldung bzw. eines Handelsregisterauszuges sowie eine Personalausweiskopie anzufordern. Wir gehen der Frage

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