Schlagwort: Be Beauty GmbH

LG München I: Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)

LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig) Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in „Textform“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email

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AG Landshut: Kein Anspruch der Be Beauty GmbH – (edates.de)

AG Landshut, Urteil vom 23.02.2016, 1 C 5/16 Das AG Landshut stellt fest, dass der Be Beauty kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von edates.de gegen den Kläger zusteht und bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen sind. [gview file=“https://www.kanzlei-rader.de/wp-content/uploads/AG-Landshut-Be-Beauty-edates.pdf“]      

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Flirt- und Datingportale – Rechtsprechungsübersicht

Häufig stehen die AGB von Flirt- und Datingportalen nicht im Einklang mit dem Recht. Insbesondere im Hinblick auf eine hervorgehobene Preisdarstellung, einen Widerruf, eine Kündigung oder Wertersatz nach erklärtem Widerruf werden die Nutzer benachteiligt, was im Ergebnis zur Entstehung erheblicher Kosten führen kann. Ein Klassiker ist nach wie vor der Ausschluss

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