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AG Pfaffenhofen a.d. Ilm: Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam

AG Paffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 30.09.2015 – 2 C 591/14 Unsere Mandantin war auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für elitepartner.de in Anspruch genommen worden. Ihre Kündigung per eMail hatte die EliteMedianet unter Berufung auf Formunwirksamkeit zurückgewiesen. Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch

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Elitepartner: Debitor Inkasso GmbH nimmt Klage beim AG Pfaffenhofen a.d. Ilm zurück

AG Pfaffenhofen a.d. Ilm, 2 C 591/14 Unsere Mandantin wird auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von Elitepartner in Anspruch genommen. Nachdem das AG Pfaffenhofen a.d. Ilm der klagenden Debitor Inkasso GmbH mit Beschluss vom 19.08.2015 deutliche Hinweise erteilte und insbesondere erklärte, einen Ausschluss der Kündigung per

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AG Pfaffenhofen a.d. Ilm (2 C 591/14, Hinweis): Ausschluss einer Kündigung per eMail in den AGB von Elitepartner unwirksam

AG Pfaffenhofen a.d. Ilm, 2 C 591/14, Hinweis des Gerichts vom 19.08.2015 In dem noch rechtshängigen Verfahren wird unsere Mandantin von der Debitor Inkasso GmbH auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von elitepartner.de in Anspruch genommen. Wir vertreten u.a. die Auffassung, dass die Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam ist.

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Elitepartner.de: DIG Debitor-Inkasso Gesellschaft verzichtet auf Forderung – Wirksame Kündigung per eMail

  Testurteile und Auszeichungen aus den Jahren 2005 bis 2012 bescheren Elitepartner ein vertrauenswürdiges Ansehen. Wie die Realität beim „Service Champion im erlebten Kundenservice“ aussieht, schilderte uns ein Mandant, der verzweifelt versuchte, sich von dem Vertrag mit Elitepartner zu lösen.

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LG Hamburg – 312 O 412/12: Ausschluss einer Kündigung per E-Mail in AGB unwirksam (elitepartner.de)

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2013, 312 O 412/12 (nicht rechtskräftig) Das LG Hamburg stellt fest, dass eine Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die es zur Wirksamkeit einer Kündigung der Schriftform (unter Ausschluss der elektronischen Form) bedarf, unwirksam ist, wenn sie in einem ansonsten vollständig elektronisch betriebenen Geschäft des elektronischen

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