BGH: Kein Vertrauen auf Fristverlängerung ohne gerichtliche Mitteilung
Von Kollegen höre ich immer wieder, dass Fristverlängerungsanträge erst kurz vor Ablauf der Frist gestellt werden. Zwar hat der BGH mit Beschluss vom 18.03.1982 – GSZ 1/81 – entschieden, dass eine Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf verlängert werden kann, sofern dies bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist
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