BGH: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße
BGH, Urteil vom 18.06.2014, I ZR 242/12 (Geschäftsführerhaftung) Der BGH konkretisiert die Umstände, unter denen – nach Aufgabe der Störerhaftung im Lauterkeitsrecht – eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft begründet werden kann. Die schlichte Kenntnis des Geschäftsführers von Wettbewerbsverstößen reicht – in Abweichung
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