Schlagwort: Intimsphäre

LG Frankfurt: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beendigung einer Beziehung

Mit der Überlassung von Nacktbildern an den Partner während einer Beziehung wird konkludent auch die Einwilligung zum Behaltendürften erteilt. Vom Fortbestand dieser Einwilligung über das Ende der Beziehung hinaus ist regelmäßig nicht auszugehen. Hiernach kann schon das Innehaben der Verfügungsmacht über Bildaufnahmen gegen den Willen der Abgebildeten deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein

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Die Entscheidung des BGH zum Anspruch auf Löschung intimer Bildnisse. Auch ein Rettungsanker für den Fall voreiliger Überlassung von Nacktbildern über Messenger Apps.

Moderne Smartphones bringen eine Allverfügbarkeit der technische Möglichkeit zur Herstellung digitaler Bildnisse mit sich. Der Gefahr, die Herstellung von Bildnissen in intimen Situationen – u.U. in einem unüberlegten Moment – zuzulassen oder derartige Bildnisse selbst zu erstellen und z.B. über eine Messenger App zu versenden und hierdurch eine Ursache für den

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OLG Köln: Zum Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes bei Wort- und Bildberichterstattung über Küsse Prominenter auf einer „After-Show-Party“ – Der „Knutsch-Schraubstock“

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, 15 U 86/13 Leitsätze des Verfassers 1. Eine Veröffentlichung von Photos einer prominenten Person, die diese beim Austausch von Zärtlichkeiten festhalten, verletzt das Recht am eigenen Bild als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn die Photos geeignet sind, die abgebildete Person lächerlich

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BGH: „Das Mädchen Lissy“ – Zu den Voraussetzungen und der Höhe einer Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen über das Internet

BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12 Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht

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