Schlagwort: Kölner Masche

"Bürger-Info-Folder" Anzeigenvertrag durch INT Media – Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf Forderung in Höhe von 8.500,- €

Eine der Erfolgszutaten der „Kölner-Masche“ (auch „Fax-Masche“) ist die durch den Anrufer hervorgerufene Eilbedürftigkeit. So werden Kleingewerbetreibende häufig zur „rush hour“, also zu einer Zeit angerufen, in der es besonders viel zu tun gibt. Eine Unterschrift werde zur Bestätigung des Druck-Layouts der bestehenden Anzeige dringend benötigt, da diese

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Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 8.500,- € für Anzeigenvertrag (INT Media – „Bürger-Info-Folder“)

Ein Dokument „zwischen Tür und Angel“ zu unterzeichnen ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, kann teuer werden. Doch gerade Freiberufler und Kleingewerbetreibende jagen oft gestresst durch den Arbeitstag und ein Termin folgt dem nächsten, so dass – scheinbar – unwesentliche Aufgaben im Eilschritt erledigt werden. Zeitdruck ist maßgebend

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Arkadia Verlag GmbH: Verzicht auf 8.500,- € aus Anzeigenvertrag (Bürger-Info-Folder)

Ein Dokument „zwischen Tür und Angel“ zu unterzeichnen ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, kann teuer werden. Doch gerade Freiberufler und Kleingewerbetreibende jagen oft gestresst durch den Arbeitstag und ein Termin folgt dem nächsten, so dass – scheinbar – unwesentliche Aufgaben im Eilschritt erledigt werden. Zeitdruck ist maßgebend

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„Kölner Masche“ – Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 5.700,- € aus Anzeigenvertrag der Wera Medienservice SRL

Vertragsschlüsse nach der sogenannten Kölner Masche geraten nicht aus der Mode. In einem aktuellen Fall wurde die Mandantin von einer Mitarbeiterin der Wera Medienservice SRL angerufen und zum Abschluss eines Anzeigenvertrages bestimmt. Gesamtkosten: ca. 5.700,00 Euro. Die Forderungen wurden an die Arkadia Verlag GmbH abgetreten, die nunmehr einen

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7000,- € für Nutzloswerbung – BBI Reklam beantragt Mahnbescheid – und verzichtet auf Forderung

Über die Akquise von Werbeverträgen nach der sogenannten Kölner Masche ist hier schon viel gesagt worden. Das vorliegende Mandat wies die Besonderheit auf, dass die vermeintliche Forderungsinhaberin – anwaltlich vertreten – bereits einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantin erwirkt hatte. Vertragsschlüsse nach der Kölner Masche beruhen stets auf einer Überrumpelung

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Vertragsschluss á la „Kölner Masche“: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €

Die sogenannte „Kölner Masche“ zieht nach wie vor. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen. Häufig betroffen sind kleine

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7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Mit 7.100,- € lässt sich der Geschäftsführer Jürgen Doll der Medienwerk Digital GmbH die Adresseinträge auf heimatportal.info fürstlich bezahlen. Dabei unterliegt das Zustandekommen der für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Werbeverträge erheblichen rechtlichen Bedenken. Der Nutzen von Adresseinträgen auf heimatportal.info dürfte gegen Null tendieren, was auch dem Google

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