Schlagwort: Meinungsäußerung

OLG Saarbrücken: Zur Notwendigkeit der vorgerichtlichen Konkretisierung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet durch Bezeichnung von URLs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.04.2018 – 5 U 49/17 Die Inanspruchnahme einer Suchmaschinenbetreiberin als mittelbare Störerin setzt deren Nichttätigwerden trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung voraus. Wie konkret eine Inkenntnissetzung erfolgen sollte, stellt das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung heraus. Hiernach ist stets die Bezeichnung der URLs zu den

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BVerfG: Zur Zulässigkeit der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann

Auch wenn es für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keinen Rechtfertigungsgrund gibt, kann im Fall von Tatsachenbehauptungen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auch eine möglicherweise unwahre Behauptung solange nicht untersagt werden, wie zuvor hinreichend sorgfältig deren Wahrheitsgehalt recherchiert worden ist. Für diesen Fall der

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OLG Frankfurt: Unwahre Tatsachenbehauptung vs verbale Übertreibung

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2013, 16 U 90/13 Das Gericht nimmt Stellung dazu, unter welchen Umständen es sich bei einer Äußerung, wonach ein bestimmtes Verhalten „nie“ auftrete, noch um eine zulässige – rhetorisch spitzfindige – Meinungsäußerung und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln kann. Dabei stellt es fest, dass auch die Bezeichnung eines

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LG München I: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch „unvernünftige“ Äußerungen auf einem Bewertungsportal, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten

LG München I, Urteil vom 15.01.2014, 25 O 16238/13 Leitsätze des Verfassers 1. Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, das bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußerungen zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist. 2. Für

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OLG Stuttgart: Hühnerhof, Hühnerstall und Saustall – Zur Abgrenzung zwischen durch Art. 5 GG Abs. 1 GG geschützter Satire und Schmähkritik im Rahmen einer Hotelbewertung

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, 4 U 88/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Betreiber eines Hotelsbewertungsportals, auf denen fremde Inhalte für andere Nutzer bereit gehalten werden, fungieren als Host-Provider, mit der Folge einer nur eingeschränkten Verantwortlichkeit als Störer, wenn die Einträge  weder selbst verfasst wurden noch ein Zueigenmachen

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