Schlagwort: Nacktbilder

OLG Hamm: 7.000 € Schmerzensgeld für die Internet-Veröffentlichung eines Fotos, das die Abgebildete beim Oralverkehr zeigt

Fotos, die den Partner bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigen (vorliegend: Oralverkehr) dienen ausschließlich privaten Zwecken. Die (konkludente) Einwilligung in die Nutzung ist regelmäßig auf die Dauer der Liebesbeziehung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 – VI ZR 271/14). Nach Beendigung der Beziehung kommen deshalb Unterlassungs-,

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LG Frankfurt: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beendigung einer Beziehung

Mit der Überlassung von Nacktbildern an den Partner während einer Beziehung wird konkludent auch die Einwilligung zum Behaltendürften erteilt. Vom Fortbestand dieser Einwilligung über das Ende der Beziehung hinaus ist regelmäßig nicht auszugehen. Hiernach kann schon das Innehaben der Verfügungsmacht über Bildaufnahmen gegen den Willen der Abgebildeten deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein

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Die Entscheidung des BGH zum Anspruch auf Löschung intimer Bildnisse. Auch ein Rettungsanker für den Fall voreiliger Überlassung von Nacktbildern über Messenger Apps.

Moderne Smartphones bringen eine Allverfügbarkeit der technische Möglichkeit zur Herstellung digitaler Bildnisse mit sich. Der Gefahr, die Herstellung von Bildnissen in intimen Situationen – u.U. in einem unüberlegten Moment – zuzulassen oder derartige Bildnisse selbst zu erstellen und z.B. über eine Messenger App zu versenden und hierdurch eine Ursache für den

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