Schlagwort: Parship

Parship. Wenn´s mal mit dem (Geschäfts-)Partner nicht klappt…. Das AG Hamburg richtet es ;-) (Wertersatz nach Widerruf für Parship)

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.06.2019, 40a C 94/19 (Parship) Kunden, die Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages über eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship gegenüber der PE Digital GmbH widerrufen, sollen nach Auffassung der PE Digital GmbH bis zu 75 % des gesamten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die während der

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AG Hamburg: Wertersatzforderung der PE Digital nach Widerruf ist „abwegig“

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.06.2019, 40a C 377/18 (Parship) Kunden, die Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages über eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship gegenüber der PE Digital GmbH widerrufen, sollen nach Auffassung der PE Digital GmbH bis zu 75 % des gesamten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die während der

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AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2019, 36a C 196/18 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 202,05 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen. 3. Die Beklagte hat die Kosten

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AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 395,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.04.2019, 40a C 17/19 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 395,28 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihres Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits

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AG Hamburg: Kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 588,- Euro für innerhalb der Widerrufsfrist „realisierte“ 10 Kontakte auf parship.de

Nach Klage zum Amtsgericht Hamburg (48 C 435/18) ergeht am 25.02.2019 Versäumnisurteil. Hiernach wird die PE Digital GmbH verurteilt, der Klägerin den nach Widerruf geleisteten Wertersatz in Höhe von 588,94 Euro für die Inanspruchnahme von 10 Kontakten auf parship.de zu erstatten. Durch das Urteil wird die PE Digital

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OGH Wien: Nach Rücktritt kein Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte eines Partnervermittlungsportals – Wertersatz ist zeitanteilig zu berechnen (im Gegensatz zu OLG Hamburg, Urteil vom 02.03.2017)

Was für ein Paukenschlag!!! Hunderte von Entscheidungen der Hamburger Gerichte beschäftigen sich mit den Wertersatzforderungen, die die PE Digital GmbH nach Widerruf gegen ihre Kunden geltend macht. Diese werden nach – sogenannten – realisierten bzw. in Anspruch genommenen Kontakten berechnet. „Den Wertersatz für die in den Tagen bis

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Parship: 54 Minuten Nutzung für knapp 600,00 €

Dieser Beitrag gehört eigentlich schon fast in die Katgegorie „Kurioses“. Die Mandantin widerrief ihre auf den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Parship gerichtete Willenserklärung  ca. 54 Minuten nach Vertragsabschluss. Für 10 Kontakte, die die Mandantin innerhalb dieser 54 Minuten realisiert haben soll, gibt es eine saftige

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AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018, 23a C 402/17 Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu. Bereits geleisteter Wertersatz ist zu erstatten.

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Parship: Kosten von bis zu 35% des Mitgliedsbeitrags für eine monatliche Zahlungsweise

Kunden von Parship, die sich für eine andere als eine einmalige Zahlungsweise (im Voraus) entscheiden, sollten die Bedingungen hierfür genau zur Kenntnis nehmen. Abhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrages können die Zusatzkosten für die gewählte Zahlungsweise bis zu 35% davon betragen. Mit den glücklichen Mitgliedern im Fernsehen hat

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AG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, 23a C 403/17 Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu.

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AG Hamburg, Urteil vom 19.11.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 19.11.2018, 23a C 427/17 Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu.

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Volle Breitseite für Parship: 0,- € Wertersatz für während der Widerrufsfrist erzielte – sogenannte – Kontakte

ein weiteres – das gefühlt hundertdste – Urteil gegen Parship. Same procedure as always: Parship fordert horrenden Wertersatz nach Widerruf, Kunde ärgert sich und klagt, Parship verliert. Es scheint, als würde die PE Digital nicht müde, sich in Hamburg eine Niederlage nach der anderen einzufangen. Verstehen muss man

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