Schlagwort: sekundäre Darlegungslast

AG Bochum: Filesharing (Babysitter Wanted) – Widerlegung der Vermutungswirkung im Mehrpersonenhaushalt

Im Rechtsstreit eines durch uns vertretenen Beklagten sieht das Amtsgericht Bochum den Vortrag unseres Mandanten, wonach wenigstens drei weitere erwachsene Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, als ausreichend an, um die tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft zu entkräften. AG Bochum, Urteil vom 30.07.2014, 67 C 164/14 Leitsätze des Verfassers 1. Wird über einen

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BGH: Grundsätzlich keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienangehörige, die den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen („BearShare“)

BGH, Urteil vom 8.1.2014, I ZR 169/12 („BearShare“) a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von

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AG Bielefeld: Rock´n Roll! – Oder: Die Rückkehr zur Beweislastverteilung der ZPO in Filesharing-Fällen

AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, 42 C 368/13 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Die Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit

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AG Düsseldorf: Zur Herleitung und zum Wesen der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13 Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser lesenswerten Entscheidung mit der Herleitung und dem Wesen der sekundären Darlegungslast auseinander und grenzt diese von der Beweislast ab. Die sonst häufig anzutreffende unreflektierte Übernahme von im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte gewonnener

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LG München: Keine Beweislastumkehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast – 21 S 28809/11

LG München, Urteil vom 22.03.2013, 21 S 28809/11 AG München 142 C 2564/11 Leitsätze des Verfassers 1. Der Anschlussinhaber ist prozessual nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften. 2. Eine

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BGH: Beweis für Zugang des Abmahnschreibens im Fall des § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 – I ZB 17/06 Leitsatz des Gerichts: Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

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