Schlagwort: Thomas Wachsmuth

AG Würzburg: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH besteht nicht – mega-einkaufsquellen.de – 16 C 2997/12

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH  AG Würzburg, Urteil vom 16.05.2013, 16 C 2997/12 Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet. Die zulässige Widerklage hingegen ist unbegründet.  Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses

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AG Mönchengladbach, 4 C 476/12: Anspruch der JW Handelssysteme besteht nicht

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, 4 C 476/12 Hut ab vor der Richterin Makoski am AG Mönchengladbach, die sich in ihrem Urteil vom 16. Juni 2013 ausführlich und in allen Einzelheiten mit den Umständen

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AG Bremen-Blumenthal: Kein Anspruch der JW-Handelssysteme GmbH – Mega-Einkaufsquellen.de

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH  AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.01.2013 – 45 C 1233/12 Durch Versäumnisurteil stellte das AG Bremen Blumenthal fest, dass der Zahlungsanspruch der JW-Handelssysteme GmbH nicht besteht. Erstritten hat das Urteil der Kollege Ralf Möbius.  

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Die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation i.S.d. § 5 TMG mit der JW-Handelssysteme GmbH

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH § 5 TMG (Telemediengesetz) bestimmt, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

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