Schlagwort: VI ZR 271/14

Die Entscheidung des BGH zum Anspruch auf Löschung intimer Bildnisse. Auch ein Rettungsanker für den Fall voreiliger Überlassung von Nacktbildern über Messenger Apps.

Moderne Smartphones bringen eine Allverfügbarkeit der technische Möglichkeit zur Herstellung digitaler Bildnisse mit sich. Der Gefahr, die Herstellung von Bildnissen in intimen Situationen – u.U. in einem unüberlegten Moment – zuzulassen oder derartige Bildnisse selbst zu erstellen und z.B. über eine Messenger App zu versenden und hierdurch eine Ursache für den

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