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AG Düsseldorf: Vorgerichtlicher Gebührenanspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts

Seit dem Urteil des BGH vom 12.12.2006 – VI ZR 175/05 – (Anwaltskosten), wird Rechtsanwälten, die vorgerichtlich in eigener Sache tätig werden, ein Gebührenanspruch häufig versagt. Das AG Düsseldorf setzt sich mit der Argumentation des BGH auseinander und zeigt die Voraussetzungen auf, unter denen ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs.

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