Schlagwort: Widerrufsbelehrung

7 auf einen Streich! – D.I.E. GmbH verzichtet auf Forderungen aus insgesamt 7 Abonnements

Wie undurchsichtig der Zusammenhang zwischen einzelnen Flirt- und Datingportalen mancher Anbieter sein kann, zeigt ein aktueller Fall betreffend die D.I.E. GmbH. Gleich auf 7 Portalen hatte sich der Mandant angemeldet, darunter: million-dates.commega.dateflirtdate18.com just-date.deflirt-lounge.comonly-dates.de. Der Mandant hätte es noch schlechter treffen können, denn immerhin gibt es zahlreiche weitere Portale

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parwise.de – Frontline Digital GmbH verzichtet auf Forderungen in Höhe von 5.000,- €

Fehler im Aufbau und Inhalt von Webseiten, die Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten sollen, können weitreichende Folgen haben. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt in der Regel dazu, dass Verbraucher ihre Willenserklärung noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen können. Inhaltliche Mängel, die geeignet sind, einen Irrtum über

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Kein Erlöschen des Widerrufsrechts auf Flirt- und Datingportalen der Ideo Labs – Zum Vorliegen eines Vetrages über die Lieferung digitaler Inhalte bei Flirt- und Datingportalen

Charakteristisch für die Flirt- und Datingportale der Ideo Labs GmbH ist die automatische Verlängerung einer 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- € in ein Halbjahresabonnement für knapp 540,- €. Bei der überwiegenden Anzahl der Portale soll das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen. Nach Auffassung des Verfassers liegen die Voraussetzungen für

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willigemilfs.de: Paidwings AG verzichtet auf Forderungen – Rechtliche Würdigung der Widerrufsbelehrung

Die Namensgebung mancher Sexdating-Portale gibt Anlass zum Schmunzeln (und häufig auch zur Verwunderung). Die Portale willigemilfs.de, fickhub.com, nyphomanin.com, ficktreff.com und milfschnitte.de der Paidwings AG gehören dazu. Nicht mehr lustig sind die Bedingungen, unter denen dort Verträge geschlossen werden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung lässt den Anwalt den „Widerrufsjoker“ ziehen. Denn

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AG Hamburg: Höhe des Wertersatzes für parship.de „nicht plausibel“ – Parship durfte Berechnungsgrundlage nicht für rechtmäßig halten

Das AG Hamburg stellt fest, dass die Höhe des Wertersatzes nach Widerruf eines Vertrages über die Nutzung von parship.de nicht plausibel ist. Aus diesem Grund durfte Parship diese Forderung auch nicht für rechtmäßig halten. Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts für den Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren,

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Parship – Der Wink mit dem Zaunpfahl: Das AG Hamburg gibt die Richtung vor!

Beim AG Hamburg geht es hoch her in Sachen Parship . An die 60 Klagen allein durch unsere Kanzlei. Schriftsätze, die sich vom Umfang her jenseits von Gut und Böse bewegen. Parship verliert, und zwar einen Prozess nach dem anderen. Das AG Hamburg positioniert sich ein weiteres Mal

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Lol-date.de der Ideo Labs GmbH – Sexdating zum Dumpingpreis?

Sexdating für 1,- Euro? Mit Lol-date.de der Ideo Labs GmbH scheint es möglich. Als „Willkommensgeschenk“ offeriert das Unternehmen den Herren eine 14-tägige Premium-Mitgliedschaft für 1,- €. Doch wer am Honigtopf nascht, sollte sein Konto im Auge behalten.

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LG Berlin: Schlichter Link auf AGB, die Widerrufsbelehrung enthalten, unzureichend

Informationen über das Widerrufsrecht müssen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch eine klare und verständliche Darstellung der Information. Der Verbraucher muss ohne weiteres erkennen können, dass und wo ihm die Widerrufsbelehrung zuteil wird. Hierzu reicht die schlichte Verlinkung der Bezeichnung „AGB“ auch dann

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Stylelux.de: „QuickMax“ – Wenn Eitelkeit zur Kostenfalle wird! (Wimpern-Wachstum im Wucher-Abo)

„StyleLux DE verschönnert Ihr Leben, auf eine einfache und sichere Art und Weise“ (Rechtschreibfehler inklusive) lautet die Werbeaussage der Lux International Sales ApS. Dabei scheint das Unternehmen es sich insbesondere bei der Einhaltung deutscher Gesetze besonders einfach zu machen. Unseres Erachtens sind die Verträge über die Schönheitsprodukte unwirksam. Kunden

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Dating mit just-date.de: Ideo Labs erstattet Beiträge und 1,5 Geschäftsgebühr

*Update (20.08.2015): Betreffend unsere beiden Klagen beim AG Berlin Mitte hat die Ideo Labs unseren Mandanten sämtliche Beiträge und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet, weshalb wir die Rechtsstreite in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Portale just-date.de, dateformore.de, only-dates.de und daily-date.de der Ideo Labs GmbH aus Berlin

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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