Schlagwort: Widerrufsrecht

7 auf einen Streich! – D.I.E. GmbH verzichtet auf Forderungen aus insgesamt 7 Abonnements

Wie undurchsichtig der Zusammenhang zwischen einzelnen Flirt- und Datingportalen mancher Anbieter sein kann, zeigt ein aktueller Fall betreffend die D.I.E. GmbH. Gleich auf 7 Portalen hatte sich der Mandant angemeldet, darunter: million-dates.commega.dateflirtdate18.com just-date.deflirt-lounge.comonly-dates.de. Der Mandant hätte es noch schlechter treffen können, denn immerhin gibt es zahlreiche weitere Portale

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AG Mettmann: Nach Widerruf kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für jungwillalt.com (Urteil vom 14.03.2019) – Paidwings AG

AG Mettmann, Urteil vom 14.03.2019, 25 C 176/18 – (Downloadlink unten) Gegenstand der Klage war der Ausschluss des Widerrufsrechts durch die Paidwings AG mit der Begründung, dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei jungwillalt.com ein „Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte“ i. S. d. § 356 Abs. 5 BGB zugrunde

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Kein Erlöschen des Widerrufsrechts auf Flirt- und Datingportalen der Ideo Labs – Zum Vorliegen eines Vetrages über die Lieferung digitaler Inhalte bei Flirt- und Datingportalen

Charakteristisch für die Flirt- und Datingportale der Ideo Labs GmbH ist die automatische Verlängerung einer 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- € in ein Halbjahresabonnement für knapp 540,- €. Bei der überwiegenden Anzahl der Portale soll das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen. Nach Auffassung des Verfassers liegen die Voraussetzungen für

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Lol-date.de der Ideo Labs GmbH – Sexdating zum Dumpingpreis?

Sexdating für 1,- Euro? Mit Lol-date.de der Ideo Labs GmbH scheint es möglich. Als „Willkommensgeschenk“ offeriert das Unternehmen den Herren eine 14-tägige Premium-Mitgliedschaft für 1,- €. Doch wer am Honigtopf nascht, sollte sein Konto im Auge behalten.

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LG Berlin in Sachen Ideo Labs – Eine Entwertung des Widerrufsrechts par excellence

LG Berlin, Urteil vom 30.06.216 – 52 O 340/15 Das Landgericht Berlin setzt sich im vorliegenden Urteil mit den Datingportalen dateformore.de, dateforemore.at und daily-date.de, daily-date.at der Ideo Labs GmbH auseinander. Dabei folgt es der Meinung der beklagten Ideo Labs GmbH, dass es sich bei dem Angebot auf den streitgegenständlichen

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Click-and-date.de der Ideo Labs GmbH: Augen auf beim Eierkauf!

Mit click-and-date.de schickt die Monheimer Dating-Schmiede Ideo Labs GmbH ein weiteres Pferd ins Rennen. Wie daily-date.de, dateformore.de und only-dates.de handelt es sich um ein Portal für das sogenannte „Casual Dating“.* „Beim Casual Dating beziehungsweise Casual Sex geht es um sexuelle Beziehungen ohne Verpflichtungen – nichts muss, aber alles kann! Daher bietet Casual Dating die Möglichkeit,

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Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf

Kostenlose Anmeldung und die Aussicht auf eine Affaire scheinen die richtigen Zutaten für einen guten Kuchen zu sein. So stürzen sich die dating-willigen Nutzer ins Abenteuer der Ideo Labs GmbH aus Berlin. Eine einladend posierende Blondine als Teaser und fertig ist die Einladung ins Wunderland der einsamen Herzen. Meine Anmeldung steht

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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LG Frankfurt (Oder): Zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht bei einer Partnerbörse

LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, 16 S 238/12 Leitsätze des Verfassers 1. Hinsichtlich der Erteilung einer Widerrufsbelehrung im Fall einer Partnerbörse ist zwischen der anfänglichen Registrierung auf der Internetseite und dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft zu differenzieren. Maßgeblich für die Frage, ob der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist,

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