Vodafone zur Rückzahlung von Gebühren für Vodafone Mobile Connect Sofort verurteilt – Erstattung für 2010 bis 2014 insgesamt 937,65 Euro

AG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2014, 22 C 3828/14 (Anerkenntnisurteil)

Durch Anerkenntnisurteil des AG Düsseldorf vom 24.04.2014 wurde die Vodafone GmbH dazu verurteilt,

1 . 437,65 Euro an die Klägerin zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2014;

2. die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten i.H.v. 201,71 Euro freizustellen, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2014.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Vorgerichtlich hatte Vodafone unserer Mandantin bereits 500,00 Euro erstattet.


Die Mandantin hatte die Vodafone GmbH im März 2010 mit der Bereitstellung eines Telefon- und DSL-Anschluss an Ihrer Privatanschrift beauftragt. Da der Wechsel weg von ihrem alten Telekommunikationsdienstleister nicht sofort vollzogen werden konnte, wurde ihr in dem Bonner Vodafone Shop ein „Surf Sofort Stick“ angeboten. Der Surf-Stick und die dazugehörige SIM-Karte könne drei Monate kostenlos genutzt werden, teilte die Mitarbeiterin des Vodafone-Shops ihr mit. Nach den kostenlosen drei Monaten würden lediglich nutzungsabhängige Gebühren in Höhe von 0,09 Euro pro Minute anfallen. Eine Grundgebühr werde nicht fällig und eine Kündigung sei nicht notwendig sicherte man ihr zu.

Die Mandantin nutzte den Surf-Stick knapp drei Monate (durch Aufstecken auf den Router) und legte diesen nach Schaltung ihres Anschlusses beiseite.

Im Jahr 2014 kündigte die Mandantin sämtliche Verträge mit der Vodafone GmbH. In der Kündigungsbestätigung  fand sich unter anderem die folgende Position:

„Rufnummer: 017X – XXX XX XX – Vertragsbeendigung 5. März 2015“

Nachforschungen ergaben, dass diese Rufnummer zu der SIM-Karte des Surf-Sofort-Sticks gehörte, die bei der Beauftragung des Telefon- und Internetanschlusses im März 2010 vom Vodafone Shop im kostenpflichtigen „Vodafone Zuhause Mobile Connect Sofort“-Tarif gebucht worden war, obwohl man unserer Mandantin diesbezüglich Kostenfreiheit zugesichert hatte.  Tatsächlich buchte die Vodafone GmbH für diese SIM-Karte

monatliche Gebühren in Höhe von 19,95 Euro

vom Konto unserer Mandantin ab.

Somit hatte unsere Mandantin in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 937,65 Euro für etwas bezahlt, was sie niemals bestellt hatte. Eine Überprüfung der bisher vom Konto unserer Mandantin abgebuchten Beträge hatte niemals stattgefunden. Eine Rechnung in Papierform hatte die Mandantin nie erhalten.

Im Rahmen der vorgerichtlichen Inanspruchnahme der Vodafone GmbH konnten wir erreichen, dass das Unternehmen 500,00 Euro an unsere Mandantin zurückzahlt und den zu der SIM-Karte gehörigen Tarif zu sofort storniert. Zu mehr war man nicht bereit. Einwendungen gegen die Rechnungen seien innerhalb von 8 Wochen schriftlich geltend zu machen. Den Ausgleich unserer Kostennote für die vorgerichtliche Vertretung lehnte man ebenfalls ab.

Nach erhobener Klage und Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung auf den 07.05.2014 erkannte die Vodafone GmbH den Anspruch unserer Mandantin vollumfänglich an, so dass unserer Mandantin einschließlich der bereits vorgerichtlich gezahlten 500,00 Euro insgesamt 937,65 Euro an Gebühren für den Tarif „Vodafone Zuhause Mobile Connect Sofort“ sowie die Kosten unserer vorgerichtlichen Inanspruchnahmen in Höhe von 201,71 Euro erstattet werden.