AG Pfaffenhofen a.d. Ilm: Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam

AG Paffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 30.09.2015 – 2 C 591/14

Unsere Mandantin war auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für elitepartner.de in Anspruch genommen worden. Ihre Kündigung per eMail hatte die EliteMedianet unter Berufung auf Formunwirksamkeit zurückgewiesen. Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch die ein Schriftformerfordernis für die Kündigung aufgestellt wurde, aus mehreren Gründen für unwirksam.

„Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Das Gericht hatte vor Erlass des Urteils einen entsprechenden Hinweis erteilt.

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