Unter Kollegen: Bitte überlassen Sie mir Abschriften Ihrer Klage mit Anlagen

Das kollegiale Verhältnis zwischen Rechtsanwälten vergessen wir grundsätzlich auch im heftigsten Streit um das Recht nicht. Und natürlich ist jeder Kollege, der sich mit einer rechtlichen Frage an uns wendet, stets willkommen. Die „Gefälligkeit“, um die uns ein – uns nicht bekannter – Kollege nunmehr bat, geht dann aber doch ein Bisschen zu weit.


So erhielten wir gestern das Fax eines Kollegen mit folgendem Inhalt: 

„Sehr geehrter Herr Kollege Rader,

ich bearbeite einen Fall gegen eine Firma ldeo Labs GmbH, bei der mein Mandant eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft bei Only-Dates.de erworben haben soll. Dabei bin ich im Internet, auf eine Seite von Ihnen gestoßen, in welcher Sie über zwei gerichtliche Verfahren berichten. Diese hatten beim AG Berlin Mitte die Az. 5 C 199/15 und 12 C 266/15 und gingen mit einem für Ihre Auftraggeber günstigen Beschluss nach § 91 a ZPO aus.

Für meinen Mandanten bitte ich Sie nun höflichst darum, mir freundlicherweise Abschriften Ihrer Klage zu überlassen, die den zitierten Beschlüssen zugrunde lagen, möglicherweise mit Anlagen.

Außerdem möchte ich gern wissen, […]“

Sehr geehrter Herr Kollege. Bei allem Respekt, meinen Sie nicht, es wäre angebracht, dass auch Sie sich Ihre Brötchen dadurch verdienen, dass Sie Ihren Kopf anstrengen und das tun, was Sie – und wir alle – in unserem langen und harten Studium gelernt haben? Sollten Sie Fragen zu den bezeichneten Sachverhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Unsere Klageschriften, für deren Erstellung wir erheblich viel Zeit aufwendeten, nebst Anlagen, möchten wir Ihnen allerdings nicht überlassen.