AG Hamburg: Elitepartner – Kein Wertersatz in Höhe von 203,- € für 3 Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 10.07.2017, 23a C 182/17

Nachdem wir uns mit der PE Digital GmbH bereits in Sachen Parship seit geraumer Zeit  die Schriftsätze um die Ohren schlagen, erreicht uns am 13. Juli 2017 unsere 1.  gerichtliche Entscheidung in Sachen Elitepartner. Durch Versäumnisurteil vom 10.07.2017 stellt das AG Hamburg fest, dass der PE Digital GmbH kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,95 Euro für die Inanspruchnahme von 3 Kontakten gegen unseren Mandanten zusteht. 


Annähernd 50 Klagen (allein durch unsere Kanzlei!) beim AG Hamburg sind es derzeit, die das gespannte Verhältnis zwischen den Parship Kunden und der PE Digital GmbH kennzeichnen. Bislang gab es zahlreiche Versäumnisurteile, aber auch Endurteile, durch die die Mond-Wertersatzforderungen des Unternehmens nach erklärtem Widerruf abgewehrt werden konnten und den Mandanten ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Wertersatzes zugesprochen wurde.

Während die Auseinandersetzungen an dieser Front andauern, haben wir uns auch elitepartner.de gewidmet. Das Portal, das ebenfalls von der PE Digital GmbH betrieben wird, steht Parship in Sachen horrender Wertersatzforderung nach erklärtem Widerruf in nichts nach. So möchte auch Elitepartner den Wertersatz nach erklärtem Widerruf auf Basis der in Anspruch genommenen – sogenannten – „garantierten“ Kontakte berechnen.  Hierdurch können Wertersatzforderungen in Höhe von bis zu 75% des ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrages – und damit bis zu annähernd 600,00 Euro – entstehen, die im Extremfall durch eine Nutzung von nur einem Tag anfallen können (so z.B., wenn am 1. Tag 10 sogenannte „Kontakte“ geknüpft wurden). 

Im Falle unseres Mandanten hatte dieser während der Widerrufsfrist 3 sogenannte „Kontakte“ realisiert. Dabei definiert Elitepartner einen Kontakt wie folgt: 

„Als Kontakt zählt jede von Ihnen gelesene Freitextnachricht auf eine von Ihnen verschickte Nachricht sowie eine von Ihnen erhaltene Nachricht, in dessen weiteren Verlauf Sie mindestens zwei Freitextnachrichten mit einem anderen Mitglied ausgetauscht und gelesen haben. Als Nachricht zählt jede Kommunikation, z.B. Freitextnachricht, „Gefällt mir“, Fotofreigaben und Kompliment.“

AG Hamburg: Elitepartner - Kein Wertersatz in Höhe von 203,- € für 3 Kontakte
elitepartner.de – „produktbezogene Vertragsinhalte“ – Screenshot vom 14. Juli 2017

Einen „Kontakt“ stellt also folglich auch die folgenden Konversation dar: 


„Hallo, möchtest Du mich kennenlernen“

„Nein danke!“


Für die 3 „Kontakte“ unseres Mandanten forderte Elitepartner 202,95 Euro von unserem Mandanten. Gegen die durch uns zum AG Hamburg erhobene Klage verteidigte sich die PE Digital GmbH nicht, so dass am 10. Juli 2017 antragsgemäß Versäumnisurteil erging: 

AG Hamburg: Elitepartner - Kein Wertersatz in Höhe von 203,- € für 3 Kontakte
AG Hamburg 23a C 182/17 – Elitepartner Versäumnisurteil vom 10.07.2017 – Tenor

 AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 10.07.2017, 23a C 182/17


Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 14. Juli 2017 wieder. Er erfüllt eine Archivfunktion und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität. Gegen das Versäumnisurteil steht der PE Digital GmbH der Einspruch zu. Die Screenshots dienen der Erläuterung des Inhalts.