Nach Klage zum AG Langenfeld: Ideo Labs verzichtet auf Forderungen und erstattet Mitgliedsbeiträge – Only-dates.de – Wegweiser für Verbraucher

Nach Klageerhebung zum Amtsgericht Langenfeld – 12 C 243/17 – erstattet die Ideo Labs GmbH unserem Mandanten sämtliche Mitgliedsbeiträge für only-dates.de und erklärt im Übrigen einen Forderungsverzicht. Ein Wegweiser für Verbraucher, die sich gegen die Forderungen des Unternehmens wehren und ihr Geld zurückfordern möchten. 


Rund einen halben Tausender im Freudenhaus zu investieren dürfte für kaum einen Verbraucher eine Option sein. Sucht man den Seitensprung aus diesem Grund im Internet, weckt das Casual-Dating Angebot von only-dates.de die Hoffnung auf die Möglichkeit, das „Verlangen nach Sinnlichkeit und Erotik“ für einen Apfel und ein Ei ausleben zu können. Nur 1,00 Euro verlangt die Ideo Labs für eine 14 Tage Schnuppermitgliedschaft. Ohne Kündigung zahlt der Kunde den halben Tausender für die Verlängerung dieser Mitgliedschaft in ein 6 Monate Abo. Wer sein Geld wiederhaben möchte, sollte einen Plan haben. 

89,90 Euro monatlich – insgesamt 539,40 Euro – legt man für eine 6 Monate Mitgliedschaft bei only-dates.de auf den Tisch. Gleiches gilt für für die Portale  

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Das Klageverfahren

Unser Mandant erwarb die 14 Tage Mitgliedschaft im August 2017. Das Erfordernis einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche nahm er nicht wahr. Das Widerrufsrecht sollte erloschen sein. Da seine vorgerichtlichen Bemühungen um einen Forderungsverzicht und eine Beitragserstattung fruchtlos blieben, erhoben wir Klage zum Amtsgericht Langenfeld. Kurze Zeit später ließ die Ideo Labs unserem Mandanten sämtliche gezahlten Mitgliedsbeiträge erstatten. 

Unsere Zahlungsanträge müssen wir nun für erledigt erklären. (das Gericht müsste diese Anträge ansonsten als unbegründet abweisen, weil der Mandant sein Geld ja schon bekommen hat). 

Das Klageverfahren ist damit aber noch nicht beendet. Denn über die Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge hinaus haben wir auch beantragt, dass festgestellt wird, dass der Ideo Labs keine weiteren Forderungen für die Nutzung von only-dates.de gegen unseren Mandanten zustehen. Eine entsprechende Erklärung der Ideo Labs GmbH liegt uns (Stand: 11.01.2018) noch nicht vor, so dass das Amtsgericht Langenfeld diese Entscheidung noch treffen muss. 

Update 11.01.2018

Im Verfahren beim Amtsgericht Langenfeld – 12 C 243/17 – verzichtet die Ideo Labs durch Ihre Prozessbevollmächtigten auf sämtliche Forderungen und erstattet unserem Mandanten sämtliche Mitgliedsbeiträge. Diese Entscheidung wird seitens der Ideo Labs auf wirtschaftliche und prozessökonomische Gründe gestützt. Die Klage sei unbegründet. Weiterhin wird die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) erklärt.  

Das Verfahren zeigt, dass die Chancen auf eine Beitragserstattung nicht schlecht stehen. Vorgerichtlich konnten wir für einen anderen Mandanten die Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von knapp 3.000,00 Euro für die Nutzung von dateformore.de der Ideo Labs GmbH erreichen,  zzgl. einer Zahlung in Höhe von annähernd 500,00 Euro für Rechtsanwaltsgebühren.


Anleitung, Formulierungsvorschlag

Eine gute Vorbereitung der anwaltlichen Vertretung ist insbesondere für den Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren wichtig. Deshalb sollte der Verbraucher der Ideo Labs vorgerichtlich zunächst selbst die Möglichkeit einräumen, ihm die Mitgliedsbeiträge zu erstatten, auf sämtliche weiteren Forderungen zu verzichten und gegebenenfalls Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu erteilen (§ 34 BDSG). 

Gerade der Auskunftsanspruch dürfte dabei von wesentlicher Bedeutung sein. Denn die Ideo Labs räumt sich in ihren AGB weitreichende Befugnisse im Umgang mit den vom Kunden eingestellten Inhalten ein:

„Der Anbieter hat das Recht, jegliche Inhalte, die der Kunde auf den Websites vom Anbieter einstellt, für alle Kunden des Anbieters, unabhängig davon auf welchen Websites sich der Kunde registriert und/oder diese Inhalte eingestellt hat, bereitzustellen. Hierzu zählen sowohl weitere Websites des Anbieters selbst wie auch Websites von Kooperationspartnern des Anbieters.“

Nur wenn der Kunde weiß, an wen seine Inhalte weitergegeben wurden, kann er dort gegebenenfalls Löschungsansprüche geltend machen. Ein Löschungsanspruch sollte insbesondere vor dem Hintergrund des delikaten Themas „Casual Dating“ stets in Betracht gezogen werden. Denn zu den Inhalten, die von der Ideo Labs auf sämtlichen eigenen Websites sowie auf den Websites einer unbestimmten Anzahl von Kooperationspartner bereitgestellt werden dürfen, zählen auch die vom Kunden eingestellten Texte und Bilder.

Wer sicherstellen möchte, dass diese Inhalte nicht irgendwo im Netz herumgeistern (wo unter Umständen die Freundin oder die Ehefrau darüber stolpern), sollte den gesetzlichen Anspruch auf Auskunft unbedingt geltend machen. 

An die Ideo Labs gerichtete Forderungsschreiben sollten unbedingt eine Fristsetzung enthalten. Zudem muss der Zugang nachweisbar erfolgen, so dass regelmäßig eine Übersendung per E-Mail und per Einwurfeinschreiben angezeigt ist.


Ein Wegweiser für Verbraucher einschließlich Formulierungsvorschlag  kann hier heruntergeladen werden:

Wegweiser Ideo Labs GmbH


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