AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018, 23a C 402/17

Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu. Bereits geleisteter Wertersatz ist zu erstatten.