D.I.E. GmbH: Forderungsverzicht für only-dates.de

Ein teures Vergnügen wurde die 14-Tage-Mitgliedschaft bei only-dates.de der D.I.E. GmbH für den Mandanten. Entgegen seiner Erwartung verlängerte sich die 1,00 Euro-Mitgliedschaft zum Preis von 89,90 Euro monatlich. Nun erfolgte ein vollständiger Forderungsverzicht.


Seit dem 01.04.2019 handelt die Ideo Labs GmbH, die zahlreiche Sex-und Casual-Dating-Portale betreibt, unter der neuen Firma D.I.E. GmbH. Die vormals von der Ideo Labs GmbH betriebenen Portale werden also nunmehr von der D.I.E. GmbH betrieben, so zum Beispiel:

4.dating
6.dating
c.dating
click-and-date.de
daily-date.de
daily.date.at
daily.dating
dateformore.at
dateformore.de
flirt-lounge.com
flirtdate18.com
just-date.de
lol-date.de
million-dates.com
now-date.de
only-dates.de
s.dating
single.dating
wow-date.de

Das Abo des Mandanten bei only-dates.de bestand seit dem Jahr 2015. Die usprünglich gewollte 14 Tage Mitgliedschaft zum Preis von 1,- € hatte sich in ein 6 Monate Abo verlängert, für das die D.I.E. GmbH (vormals Ideo Labs GmbH) monatlich 89,90 € vom Konto des Mandanten abbuchte.

Die Verträge über die Sex- und Casual-Dating-Portale der D.I.E. GmbH sind rechtlich angreifbar.

Die Klausel im Vertrag mit der D.I.E. GmbH, wonach sich die 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- € bei ungekündigtem Fortlauf automatisch um 6 Monate für 89,90 € monatlich verlängert, dürfte überraschend für den Verbraucher und damit nicht Bestandteil des Vertrages mit der D.I.E. GmbH geworden sein (§ 305c BGB).

Ein Erlöschen des Widerrufsrechts, mit der Begründung, es handele sich um einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte (§ 356 Abs. 5 BGB), kommt nach Auffassung des Verfassers nicht in Betracht. Dies hat zur Folge, dass die Willenserklärung, die zum Abschluss des Vertrages über die 14 Tage Mitgliedschaft mit der D.I.E. GmbH führte, bis 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss noch widerrufen werden kann (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

Schließlich weisen Aufbau und Inhalt der Portale der D.I.E. GmbH zahlreiche Umstände auf, die es zulassen, eine Anfechtung zu erklären (§§ 119, 123 BGB), die zur rückwirkenden Nichtigkeit des Vertrages führt (§ 142 BGB). Zwar kann eine Anfechtung nur binnen eines Jahres erklärt werden (§ 124 BGB). Allerdings beginnt diese Frist erst in dem Moment, in dem der Verbraucher sich bewusst wird, getäuscht worden zu sein. Dies wird regelmäßig erst im Rahmen der Beratung durch den Rechtsanwalt der Fall sein, so dass eine Anfechtung gegenüber der D.I.E. GmbH noch viele Jahre nach Abschluss des Vertrages über die 14 Tage Mitgliedschaft wirksam erklärt werden kann.

No risk – no fun! Oder: Wehren lohnt sich!

Ich rate meinen Mandanten ausnahmslos dazu, gezahlte Mitgliedsbeiträge notfalls auf dem KIageweg zurückzufordern. Eine Klage gegen die D.I.E. GmbH kann vor dem Amtsgericht Langenfeld oder – bei höheren Streitwerten – beim Landgericht Düsseldorf erhoben werden.

Bis auf wenige Ausnahmen war ein Klageverfahren gegen die D.I.E. GmbH bislang jedoch nicht erforderlich und ein vollständiger Forderungsverzicht konnte bereits durch eine vorgerichtliche Vertretung erreicht werden.