vzbv prüft gerichtliches Vorgehen gegen Online-Partnerbörsen – Betroffene gesucht

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Parship (Urteil vom 8. Oktober 2020, C641/19) wurde der Unsitte, Verbrauchern nach ihrem Widerruf bis zu 75 % des Gesamtpreises als Wertersatz zu berechnen, ein Ende bereitet. Anlass für Streit bieten aber auch andere Ausgestaltungen von Online Partnervermittlungsverträgen zum Nachteil der Verbraucher, so zum Beispiel bezüglich der Vertragsdauer, automatischer Verlängerungen, Kündigungsfristen oder Hindernissen bei der Ausübung des Widerrufs. Insbesondere hinsichtlich des Widerrufsrechts bedienen sich Unternehmer häufig des Märchens, dass dieses erloschen sein soll, weil es sich um einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte handele (vgl. § 356 Abs. 5 BGB).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen – Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt rechtlich zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Partnerbörsen unter die Lupe. Erhärtet sich der Verdacht, dass Verbraucher in gesetzeswidriger Weise benachteiligt werden, steht dem vzbv das Mittel einer Musterfeststellungsklage zur Verfügung.

Der vzbv sucht Betroffene, die ihre Erfahrungen mit dem Verband teilen. Dafür wurde unter www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung eine Abfrage eingerichtet. Dort können auch Unterlagen hochgeladen werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Verbraucher, die sich an der Umfrage beteiligen, gehen keine Verpflichtung ein und es entstehen keine Kosten.