OLG Frankfurt: Keine generelle Überwachungspflicht des Ehemanns auf Filesharing-Aktivitäten der Ehefrau
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2013 – 11 W 8/13 Leitsätze 1. Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat. 2. Stellt sich nach Klageerhebung heraus, dass nicht der beklagte Anschlussinhaber, sondern sein Ehepartner eine
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