Kategorie: Blog

LG Hamburg: 1-Stern-Bewertung bei Google

Bei einer 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext auf Google handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit findet – soweit es um Äußerungen in den Medien geht – dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Fehlen tatsächliche Bezugspunkte, auf die

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dateformore.at der Ideo Labs GmbH – Forderungsverzicht

Zwei Registrierungen bei dateformore.at der Ideo Labs GmbH aus dem Jahr 2015. Zwei 14 Tage Mitgliedschaften zum Preis von 1 €, die sich seitdem fortwährend um eine 6 Monate Mitgliedschaft zum Preis von 89,90 € verlängerten. Ein Mandant, der sich aufgrund einer Sprachbarriere nicht gegen die Ideo Labs

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willigemilfs.de: Paidwings AG verzichtet auf Forderungen – Rechtliche Würdigung der Widerrufsbelehrung

Die Namensgebung mancher Sexdating-Portale gibt Anlass zum Schmunzeln (und häufig auch zur Verwunderung). Die Portale willigemilfs.de, fickhub.com, nyphomanin.com, ficktreff.com und milfschnitte.de der Paidwings AG gehören dazu. Nicht mehr lustig sind die Bedingungen, unter denen dort Verträge geschlossen werden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung lässt den Anwalt den „Widerrufsjoker“ ziehen. Denn

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AG Bremen 9 C 3/18: Geld zurück für secretmilfs.de (interyard GmbH)

Verträge über die Nutzung des Sex-Dating Portals secretmilfs.de machen Freude: Sie sind löchrig wie ein Schweizer Käse und bieten eine große Angriffsfläche. Da die Interyard GmbH vorgerichtlich nicht reagierte, erfolgte nun die Verurteilung zur Erstattung von Mitgliedsbeiträgen und Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren durch Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bremen: AG

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LG Halle – Unzulässige Beweislastumkehr bei Verträgen über die Vermittlung von Vorschlägen für Freizeitkontakte (JFC – Julie GmbH Freizeitclub)

Im Bereich von (Offline-)Partnervermittlungsverträgen, sehr häufig aber auch im Bereich von Online-Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Flirt- und Datingportalen lassen sich Unternehmer von Verbrauchern durch AGB Tatsachen bestätigen. Hierdurch können Verbraucher in eine ungünstige Rechtsposition geraten, wie dies im Fall der Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen den

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Nach Klage zum AG Langenfeld: Ideo Labs verzichtet auf Forderungen und erstattet Mitgliedsbeiträge – Only-dates.de – Wegweiser für Verbraucher

Nach Klageerhebung zum Amtsgericht Langenfeld – 12 C 243/17 – erstattet die Ideo Labs GmbH unserem Mandanten sämtliche Mitgliedsbeiträge für only-dates.de und erklärt im Übrigen einen Forderungsverzicht. Ein Wegweiser für Verbraucher, die sich gegen die Forderungen des Unternehmens wehren und ihr Geld zurückfordern möchten.  Rund einen halben Tausender

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OLG München: Unwirksame Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten, wenn der Empfänger dort tatsächlich nicht wohnt

Eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und damit auch die Möglichkeit der Zustellung durch Einlegung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten gemäß § 180 ZPO ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird. Zwar hat die melderechtliche An- und Abmeldung für die

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AG Bremen: Keine Kohle für milfs.ch + Anspruch auf Datenlöschung (Flirtano GmbH)

Munter mahnte die Flirtano GmbH unseren Mandanten wegen einer Forderung für die Nutzung von milfs.ch. Der Mandant hatte sich dort niemals angemeldet. Vorgerichtlich schaltete die Flirtano GmbH – so, wie wir das gewohnt sind – auf stur. Nun richtet ein Versäumnisurteil des AG Bremen die Schrägläge. 

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OLG München: Rechtsmissbrauch im Eilrechtsschutz durch Vorenthalten der Abmahnungserwiderung

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist missbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG und § 242 BGB, wenn der Antragsteller versucht, den Erlass der einstweiligen Verfügung durch eine grobe Verletzung seiner prozessualen Wahrheitspflicht zu erschleichen. Das kann der Fall sein, wenn der Antragsteller seine Verpflichtung aus §

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AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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