Kategorie: Unerwünschte Werbung

AG Bremen: Vertrag auf Grundlage von „Cold Call“ gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nichtig

AG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, 9 C 573/12  Das AG Bremen stellt fest, dass ein Vertrag, der aufgrund eines wettbewerbswidrigen „Cold Calls“ geschlossen wurde, gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 II Nr. 2 UWG nichtig ist. Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet. Es besteht hinsichtlich der nach Klägervortrag erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen zum

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Bundesnetzagentur führt weitere Durchsuchung wegen unerlaubter Telefonwerbung durch

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur Erscheinungsdatum 11.03.2014 „Am heutigen Tage führt die Bundesnetzagentur eine weitere Durchsuchungsmaßnahme wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung durch. Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert und angezeigt, dass sie zu Werbezwecken angerufen wurden. Nach den übereinstimmenden Angaben wurde für Solar-

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OLG München: Ausdrückliches Werbeverbot umfasst auch teiladressierte Postwurfsendungen („An alle Bewohner des Hauses“)

OLG München, Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13 Leitsätze des Verfassers 1. Werbende Unternehmen sind verpflichtet, dem Wunsch, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachzukommen, wenn der Adressat der Werbung dies nicht durch einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ an seinem Briefkasten kundtut, sofern er das Unternehmen

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LG Düsseldorf: Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen lediglich vorgetäuschter Meinungsumfragen

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, 33 O 95/13 U Leitsätze des Verfassers 1. Eine durch einen als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf generierte Zustimmung eines Verbrauchers in Werbeanrufe ist unwirksam, wenn die vermeintliche Meinungsbefragung einzig dem Zweck dient, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit

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OLG Köln: Unerlaubte Telefonwerbung durch Deutsche Telekom GmbH – 6 U 20/12

OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, 6 U 20/12 Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.01.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 11 O 49/11 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels Insgesamt wie folgt neu gefasst: 1.

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BGH: Haftung für Zusendung unerwünschter eMail-Werbung durch Zurverfügungstellung von „Tell a friend“- Funktion

BGH, Urteil vom 12.09.2013, I ZR 208/12 – „Tell a friend“ § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/113/EG, Richtlinie 2005/29/EG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die

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LG Münster: Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse – 08 O 413/12

LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, 08 O 413/12 Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von eMail-Werbung ist gegeben, wenn eine eMail-Adresse, an die der Versand von Werbung ursprünglich zulässig war, zwischenzeitlich einer anderen Person zugeteilt wurde und der neue Inhaber der eMail-Adresse nicht in in den Erhalt von

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LG Hagen: Auf Domain beschränkte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr für den Versand unerwünschter eMail-Werbung nicht – 1 S 38/13

LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13 Die Zusendung von eMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. der Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des

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OLG Frankfurt: Unterlassungsansprüche bei Werbung durch Telefonanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers („Cold Calls“) – 6 U 133/11

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2012 – 6 U 133/11 § 7 Abs 2 UWG Leitsätze des Verfassers 1. Der Anruf eines Telekommunikationsunternehmens bei einem Verbraucher, der darauf abzielt, dem Verbraucher einen „attraktiven“ Telefontarif vorzustellen, ist als Werbung gegenüber einem Verbraucher zu werten und ohne dessen Einwilligung unzulässig. 2. Darlegungs- und beweispflichtig für

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OLG Hamm: Streitwert für unerwünschte Werbung per Post beträgt 4.000 Euro – 9 W 23/13

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 – 9 W 23/13 §§ 48 Abs. 2 GKG, 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB Leitsätze 1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben orientiert sich insbesondere an dem Interesse der Klägerin im Einzelfall, durch die entsprechende Werbung der

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