Kategorie: Verbraucherschutz

Ideo Labs – „Eine Affaire hat noch nie geschadet“ – Teil II – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Neben dateformore.de, daily-date.de und just-date.de offeriert die Ideo Labs GmbH aus Berlin mit only-dates.de ein Portal für „aufregende Dates“ und „prickelnde Abenteuer“. Die Inanspruchnahme des Willkommensgeschenks – einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro – kann auch im Fall von only-dates.de zu hohen Folgekosten führen. Denn das Unternehmen verlangt eine Kündigung

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Gönnen Sie sich eine Affaire – Ideo Labs erstattet Beiträge für dateformore.de und Rechtsanwaltsgebühren

Mit dateformore.de und daily-date.de unterhält die Ideo Labs GmbH aus Berlin zwei Kontaktportale, deren männliche Nutzer sich unerwartet mit hohen Kosten für ein Abonnement konfrontiert sehen. Wir haben Klage beim Amtsgericht Mitte erhoben und die bereits gezahlten Abo-Gebühren zurückgefordert. Nach Klageerhebung lässt uns die Ideo Labs am 15. Juni 2015

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Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf

Kostenlose Anmeldung und die Aussicht auf eine Affaire scheinen die richtigen Zutaten für einen guten Kuchen zu sein. So stürzen sich die dating-willigen Nutzer ins Abenteuer der Ideo Labs GmbH aus Berlin. Eine einladend posierende Blondine als Teaser und fertig ist die Einladung ins Wunderland der einsamen Herzen. Meine Anmeldung steht

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Flirt- und Datingportale – Rechtsprechungsübersicht

Häufig stehen die AGB von Flirt- und Datingportalen nicht im Einklang mit dem Recht. Insbesondere im Hinblick auf eine hervorgehobene Preisdarstellung, einen Widerruf, eine Kündigung oder Wertersatz nach erklärtem Widerruf werden die Nutzer benachteiligt, was im Ergebnis zur Entstehung erheblicher Kosten führen kann. Ein Klassiker ist nach wie vor der Ausschluss

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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Handy-Vertrag: Schadensersatzanspruch des Mobilfunkanbieters nach außerordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs – Eine Ohrfeige durch das AG Stuttgart

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind außerordentliche Kündigungen von Mobilfunkverträgen durch den Anbieter keine Seltenheit. Macht der Mobilfunkanbieter Schadensersatzansprüche in Form von entgangenem Gewinn geltend (vorliegend knapp 2.500,- Euro), reicht ein pauschaler Vortrag zum Nachweis des Schadens nicht aus. Das AG Stuttgart ohrfeigt einen großen Mobilfunkanbieter

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LG Berlin: WhatsApp verurteilt

LG Berlin, Versäumnisurteil vom 09.05.2014, 15 O 44/13 In dem Rechtsstreit des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., vertreten durch den Vorstand, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Kläger, – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte […] gegen die WhatsApp lnc., vertreten durch den Chief Executive Off.  Jan Boris Koum, 3561 Homestead Road, Santa Clara, CA 95051, Vereinigte Staaten, Beklagte,

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LG Berlin: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13 Die Berufungskammer des LG Berlin stellt die Unwirksamkeit eines nach Auffassung der B2B Technologies Chemnitz GmbH geschlossenen Vertrages fest und würdigt hierbei insbesondere die Umstände, unter denen das vermeintliche Schuldverhältnis begründet worden sein soll, umfassend. Hierdurch hebt sich die Entscheidung in

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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Debeka Rechtsschutz: Fehlendes „Feststellungsinteresse“ aufgrund anwaltlicher Vertretung

Eigener Leitsatz: Ist ein Versicherungsnehmer vorgerichtlich bereits anwaltlich vertreten, gehört das Abwarten, ob er von der Gegenseite verklagt wird, zu seiner Schadensminderungspflicht. Für diesen Fall fehlt es einer negativen Feststellungsklage am Feststellungsinteresse. So, oder ähnlich würde allerdings wohl der Leitsatz für die Entscheidung lauten, die die Sachbearbeiterin der Debeka mir

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AG Hamburg: Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse nach Widerruf – Elitepartner

Die Recht eines Verbrauchers, sich durch einen Widerruf vom Vertrag zu lösen, erfasst nach einer Entscheidung des AG Hamburg aus 2012 im Falle von Elitepartner auch die Befreiung von den Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse. Da Elitepartner sich in den aktuellen AGB vorbehält, im Falle eines Widerrufs einen Wertersatz in Höhe von

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