Kategorie: Kostenfallen

Gönnen Sie sich eine Affaire – Ideo Labs erstattet Beiträge für dateformore.de und Rechtsanwaltsgebühren

Mit dateformore.de und daily-date.de unterhält die Ideo Labs GmbH aus Berlin zwei Kontaktportale, deren männliche Nutzer sich unerwartet mit hohen Kosten für ein Abonnement konfrontiert sehen. Wir haben Klage beim Amtsgericht Mitte erhoben und die bereits gezahlten Abo-Gebühren zurückgefordert. Nach Klageerhebung lässt uns die Ideo Labs am 15. Juni 2015

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Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf

Kostenlose Anmeldung und die Aussicht auf eine Affaire scheinen die richtigen Zutaten für einen guten Kuchen zu sein. So stürzen sich die dating-willigen Nutzer ins Abenteuer der Ideo Labs GmbH aus Berlin. Eine einladend posierende Blondine als Teaser und fertig ist die Einladung ins Wunderland der einsamen Herzen. Meine Anmeldung steht

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Flirt- und Datingportale – Rechtsprechungsübersicht

Häufig stehen die AGB von Flirt- und Datingportalen nicht im Einklang mit dem Recht. Insbesondere im Hinblick auf eine hervorgehobene Preisdarstellung, einen Widerruf, eine Kündigung oder Wertersatz nach erklärtem Widerruf werden die Nutzer benachteiligt, was im Ergebnis zur Entstehung erheblicher Kosten führen kann. Ein Klassiker ist nach wie vor der Ausschluss

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Vertragsschluss á la „Kölner Masche“: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €

Die sogenannte „Kölner Masche“ zieht nach wie vor. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen. Häufig betroffen sind kleine

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Mit 7.100,- € lässt sich der Geschäftsführer Jürgen Doll der Medienwerk Digital GmbH die Adresseinträge auf heimatportal.info fürstlich bezahlen. Dabei unterliegt das Zustandekommen der für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Werbeverträge erheblichen rechtlichen Bedenken. Der Nutzen von Adresseinträgen auf heimatportal.info dürfte gegen Null tendieren, was auch dem Google

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LG Berlin: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13 Die Berufungskammer des LG Berlin stellt die Unwirksamkeit eines nach Auffassung der B2B Technologies Chemnitz GmbH geschlossenen Vertrages fest und würdigt hierbei insbesondere die Umstände, unter denen das vermeintliche Schuldverhältnis begründet worden sein soll, umfassend. Hierdurch hebt sich die Entscheidung in

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AG Hamburg: Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse nach Widerruf – Elitepartner

Die Recht eines Verbrauchers, sich durch einen Widerruf vom Vertrag zu lösen, erfasst nach einer Entscheidung des AG Hamburg aus 2012 im Falle von Elitepartner auch die Befreiung von den Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse. Da Elitepartner sich in den aktuellen AGB vorbehält, im Falle eines Widerrufs einen Wertersatz in Höhe von

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Vodafone zur Rückzahlung von Gebühren für Vodafone Mobile Connect Sofort verurteilt – Erstattung für 2010 bis 2014 insgesamt 937,65 Euro

AG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2014, 22 C 3828/14 (Anerkenntnisurteil) Durch Anerkenntnisurteil des AG Düsseldorf vom 24.04.2014 wurde die Vodafone GmbH dazu verurteilt, 1 . 437,65 Euro an die Klägerin zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2014; 2. die Klägerin von den Kosten der

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AG Chemnitz weist Klage der B2B Technologies Chemnitz GmbH als unzulässig ab – Klage der B2B ohne Klageantrag

Örtliche Unzuständigkeit des AG Chemnitz und eine Klage der B2B ohne Klageantrag: Hier gibts was auf die Ohren! AG Chemnitz, Urteil vom 14.04.2014 – 21 C 375/14 Die B2B Technologies Chemnitz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Jähn, hatte unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Chemnitz auf Zahlung in

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BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ Nr. 043/2014 vom 06.03.2014 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

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