Kostenfallen

LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2016 – 25 O 139/15: Anforderungen an die Beschränkung eines Internet-Angebotes auf Gewerbetreibende (profi-kochrezepte.de; B2B Web Consulting GmbH; Silvia Marencakova)

LG Leipzig, Urteil vom 16.06.2015, 05 O 3496/14: Werbung im Internet mit „Großhandel“, wenn eine Mitgliedschaft auf der Internetseite des Werbenden nicht von einem Nachweis der gewerblichen Tätigkeit abhängig gemacht wird (B2B Technologies Chemnitz GmbH, David Jähn)

LG Leipzig, Beschluss vom 06.10.2014, 05 O 2484/14: Werbung im Internet mit Preisen für Waren, wenn die Waren auf der Internetseite des Werbenden tatsächlich nicht zu diesen Preisen angeboten werden (B2B Technologies Chemnitz GmbH, David Jähn)

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.09.2013, 1 U 314/12: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nach nicht nachgewiesener Anmeldung auf einem kostenpflichtigen Internetportal – Outlets.de

AG Seligenstadt, Urteil vom 26.07.2013, 1 C 582/12 (1): Anspruch der Vendis besteht nicht – grosshandel-produkte.de (Registrierung durch Minderjährige; Stellvertretung; Verweigerung der Genehmigung)

LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, 08 O 3495/12: JW-Handelssysteme GmbH zum Unterlassen verurteilt

AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, 4 C 476/12: Anspruch der JW-Handelssysteme GmbH besteht nicht (kein Eintrag unter „Firma“; Verbrauchereigenschaft)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 I-20 U 102/12: Zur Zulässigkeit des Inaussichtstellens eines Schufa-Eintrags durch ein Inkasso

AG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 – 21 C 2099/13: GWE – Gewerbeauskunftzentrale – zum Unterlassen verurteilt

AG Charlottenburg, 218 C 1001/13: Unzulässige Drohung mit Schufa-Eintrag (Bestätigt durch LG Berlin, Urteil vom 17.07.2013, 49 S 26/13)

AG Würzburg, Urteil vom 16.05.2013, 16 C 2997/12: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH besteht nicht – mega-einkaufsquellen.de

AG Bonn, Urteil vom 25.04.2013, 115 C 26/13: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH besteht nicht (Verbrauchereigenschaft trotz Eintrag unter „Firma“; unwirksame Entgeltklausel, § 305c BGB)

AG Peine, Urteil vom 24.01.2013, 5 C 440/11: Anspruch der Melango.de besteht nicht (Übertragung der Registrierungsdaten ohne Betätigung des Buttons „Jetzt Anmelden“)

AG Neuss, Urteil vom 08.01.2013, 101 C 4710/12: Anspruch der Melango.de besteht nicht (kein Eintrag unter „Firma“; Verbrauchereigenschaft)

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.01.2013 – 45 C 1233/12: Anspruch der JW-Handelssysteme GmbH besteht nicht (mega-einkaufsquellen.de)

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, 38 O 37/12: Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations-GmbH stellen Störung des lauteren Wettbewerbs dar und sind daher unzulässig

LG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.2012, 9 S 72/12: (melango.de) 

AG Wiesbaden: Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 05.06.2012 – 93 C 187/12 (40): Kein Anspruch der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software

AG Bochum, Urteil vom 16.04.2012, 47 C 59/12: Anspruch der Melango.de besteht nicht (Eintrag „privat“ unter „Firma“)

LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011 – 50 S 143/10: Kostenfalle mit Sternchenhinweis beim Jahrespreis

LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010 – 10 S 53/09: Dissens (keine übereinstimmenden Willenserklärungen), wenn aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgegangen werden konnte, das Angebot werde keine Kosten verursachen.

AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, 118 C 10105/09: Unzulässige Drohung mit einem Schufa-Eintrag stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

AG Hameln, Urteil vom 07.08.2009, 23 C 40/09Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvergleich gegenüber Inkasso

LG Mannheim Urteil vom 12.5.2009, 2 O 268/08: Verknüpfung eines Hinweises auf eine Strafbarkeit wegen Betruges bei falscher Altersangabe im Rahmen der Rechnungsstellung stellt sachlich nicht gerechtfertigte Beeinflussung der Entscheidung der Betroffenen und damit einen Verstoß gegen § 3 UWG i.V.m. § 4 Nr. 1 UWG dar.

BGH, Urteil vom 11.11.2008 – VIII ZR 265/07: Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines „tatsächlichen“ Anerkenntnisses der beglichenen Forderung

BGH, Beschluss vom 03.06.2008 – XI ZR 239/07: Die bloße Ablösung eines Darlehens stellt kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer dar. Ein kausales Schuldanerkenntnis liegt nur dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen

BGH, Urteil vom 11.01.2007 – VII ZR 165/05: Die Bezahlung einer Rechnung erlaubt für sich genommen nicht, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzunehmen. Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen wollen und sich dahingehend einigen. Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen.