Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

BGH: Zur Störerhaftung des Hostproviders bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Blogger „blogspot.com“ – VI ZR 93/10

BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1 Ah, § 1004 a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das

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Die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation i.S.d. § 5 TMG mit der JW-Handelssysteme GmbH

  2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH § 5 TMG (Telemediengesetz) bestimmt, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

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LG München: Keine Beweislastumkehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast – 21 S 28809/11

LG München, Urteil vom 22.03.2013, 21 S 28809/11 AG München 142 C 2564/11 Leitsätze des Verfassers 1. Der Anschlussinhaber ist prozessual nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften. 2. Eine

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LG Essen: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nennung des Namens einer Privatperson auf einer Gegnerliste im Internet – 4 O 263/12

LG Essen, Urteil vom 26.09.2012, 4 O 263/12 Das LG Essen stellt fest, dass die Veröffentlichung des Namens einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden darf. Soll der Name der Privatperson in einer Gegnerliste im Internet

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LG Hamburg – 312 O 412/12: Ausschluss einer Kündigung per E-Mail in AGB unwirksam (elitepartner.de)

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2013, 312 O 412/12 (nicht rechtskräftig) Das LG Hamburg stellt fest, dass eine Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die es zur Wirksamkeit einer Kündigung der Schriftform (unter Ausschluss der elektronischen Form) bedarf, unwirksam ist, wenn sie in einem ansonsten vollständig elektronisch betriebenen Geschäft des elektronischen

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LG Köln – 28 O 452/12: Zur Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch negative Bewertung bei Amazon

LG Köln, Urteil vom 8. Mai 2013, Az. 28 O 452/12 Im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch eine negative Bewertung bei Amazon grenzt das Gericht Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen ab und stellt klar, unter welchen Umständen eine negative Bewertung bei Amazon einen Anspruch auf Unterlassung gemäß den

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OLG Hamm: Streitwert für unerwünschte Werbung per Post beträgt 4.000 Euro – 9 W 23/13

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 – 9 W 23/13 §§ 48 Abs. 2 GKG, 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB Leitsätze 1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben orientiert sich insbesondere an dem Interesse der Klägerin im Einzelfall, durch die entsprechende Werbung der

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BGH legt dem EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“ vor

Inwieweit die Darstellung fremder Inhalte in einem Frame ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sein kann, das der den Link Setzende vornimmt, wird in der juristischen Diskussion unterschiedlich beurteilt. Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Brow­sers nicht erkennen kann, dass Teile der

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Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung unerwünschter Werbung – GWE schlägt Vergleich vor

In Sachen GWE Wirtschafts-Informations GmbH sollte es seit den Urteilen des BGH vom 30.06.2011 – I ZR 157/10 – „Branchenbuch Berg“ und vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11- ja ruhig geworden sein. Könnte man meinen. In einem aktuellen Beschluss des AG Düsseldorf zum Az. 34 C 2442/13 weist das

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