Schlagwort: § 1004 BGB

BVerfG: Zur Zulässigkeit der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann

Auch wenn es für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keinen Rechtfertigungsgrund gibt, kann im Fall von Tatsachenbehauptungen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auch eine möglicherweise unwahre Behauptung solange nicht untersagt werden, wie zuvor hinreichend sorgfältig deren Wahrheitsgehalt recherchiert worden ist. Für diesen Fall der

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LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

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Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen zu Werbezwecken

BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen (Fotos und Videos) Ihrer Arbeitnehmer schriftlich erteilen lassen. Eine lediglich mündliche erteilte Einwilligung ist nicht geeignet, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers auszuschließen und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich

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AG Düsseldorf: Zufriedenheitsanfrage per eMail stellt Werbung dar

Vodafone gehört zu denjenigen Unternehmen, die meines Erachtens in die Kategorie „Werbung um jeden Preis“ einzuordnen sind. Die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf behandelt einen Sachverhalt, in dem das Unternehmen einem Kunden nicht nur ohne dessen vorherige Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) sondern sogar entgegen seinem ausdrücklich

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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OLG Frankfurt: Unwahre Tatsachenbehauptung vs verbale Übertreibung

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2013, 16 U 90/13 Das Gericht nimmt Stellung dazu, unter welchen Umständen es sich bei einer Äußerung, wonach ein bestimmtes Verhalten „nie“ auftrete, noch um eine zulässige – rhetorisch spitzfindige – Meinungsäußerung und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln kann. Dabei stellt es fest, dass auch die Bezeichnung eines

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AG Düsseldorf: Vorgerichtlicher Gebührenanspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts

Seit dem Urteil des BGH vom 12.12.2006 – VI ZR 175/05 – (Anwaltskosten), wird Rechtsanwälten, die vorgerichtlich in eigener Sache tätig werden, ein Gebührenanspruch häufig versagt. Das AG Düsseldorf setzt sich mit der Argumentation des BGH auseinander und zeigt die Voraussetzungen auf, unter denen ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs.

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AG Stuttgart: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Werbung im Abspann einer „auto-reply“-eMail

Werbung im „Abspann“ einer „auto-reply“ eMail („auch werbender Charakter“) verletzt den Adressaten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dieser nicht in den Erhalt von Werbung eingewilligt hat. AG Stuttgart – Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, 10 C 225/14 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Gemäß Art. 2 a) der Richtlinie 2006/114/EG

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OLG Köln: Zum Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes bei Wort- und Bildberichterstattung über Küsse Prominenter auf einer „After-Show-Party“ – Der „Knutsch-Schraubstock“

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, 15 U 86/13 Leitsätze des Verfassers 1. Eine Veröffentlichung von Photos einer prominenten Person, die diese beim Austausch von Zärtlichkeiten festhalten, verletzt das Recht am eigenen Bild als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn die Photos geeignet sind, die abgebildete Person lächerlich

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LG München I: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch „unvernünftige“ Äußerungen auf einem Bewertungsportal, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten

LG München I, Urteil vom 15.01.2014, 25 O 16238/13 Leitsätze des Verfassers 1. Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, das bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußerungen zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist. 2. Für

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OLG München: Ausdrückliches Werbeverbot umfasst auch teiladressierte Postwurfsendungen („An alle Bewohner des Hauses“)

OLG München, Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13 Leitsätze des Verfassers 1. Werbende Unternehmen sind verpflichtet, dem Wunsch, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachzukommen, wenn der Adressat der Werbung dies nicht durch einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ an seinem Briefkasten kundtut, sofern er das Unternehmen

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