VG Berlin: Werbung am Ende einer telefonischen Zufriedenheitsbefragung
Eine telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage, an deren Ende eine Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen eingeholt wird (telefonische Opt-In-Abfrage) stellt eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten dar, wenn der Kunde nicht zuvor in
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