Schlagwort: § 627 BGB

OLG Dresden: Fristlose Kündigung bei Online-Partnervermittlung

Das OLG Dresden bestätigt, dass auch Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge (vorliegend: partnersuche.de) jederzeit gemäß § 627 BGB fristlos gekündigt werden können, wenn sie als Dienste höherer Art zu qualifizieren sind. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein besonderes Vertrauen zum Auftragnehmer voraussetzt und in besonderem Maße die Privat- und lntimssphäre des Kunden berührt (vgl.

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AG Potsdam: Fristlose Kündigung eines Partnervermittlungsvertrages (elitepartner.de)

AG Potsdam, Urteil vom 09.02.2016 , 38 C 32/15 Das Gericht ordnet Verträge über die Nutzung von elitepartner.de als Partnervermittlungsverträge ein. Elitepartner erbringe Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Dem zur Folge bejaht es die Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 BGB und erkennt, dass

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