Schlagwort: § 823 BGB

OLG Dresden: Zum Vorliegen unzulässiger Schmähkritik auf Facebook im Rahmen einer Privatfehde

Öffentliche Äußerungen, die ohne Auseinandersetzung mit der Sache ausschließlich die Herabsetzung einer Person bezwecken (Schmähkritik) stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei hat die Annahme einer Schmähung wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als

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LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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OLG Köln: Zum Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes bei Wort- und Bildberichterstattung über Küsse Prominenter auf einer „After-Show-Party“ – Der „Knutsch-Schraubstock“

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, 15 U 86/13 Leitsätze des Verfassers 1. Eine Veröffentlichung von Photos einer prominenten Person, die diese beim Austausch von Zärtlichkeiten festhalten, verletzt das Recht am eigenen Bild als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn die Photos geeignet sind, die abgebildete Person lächerlich

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AG Düsseldorf: Arglisteinrede gegen Inanspruchnahme aus einer Forderung bei vorheriger Vorspiegelung einer für den Schuldner ausweglos erscheinenden Rechtslage

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, 57 C 6993/13 §§ 853, 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB Leitsätze des Verfassers 1. Die Verleitung eines Schuldners zum Abschluss eines Vergleichsvertrags kann zur Undurchsetzbarkeit des Anspruchs führen, wenn der Gläubiger durch die Art und Weise der Darlegung seiner Rechtsauffassung  beim Empfänger der Eindruck

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LG Münster: Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse – 08 O 413/12

LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, 08 O 413/12 Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von eMail-Werbung ist gegeben, wenn eine eMail-Adresse, an die der Versand von Werbung ursprünglich zulässig war, zwischenzeitlich einer anderen Person zugeteilt wurde und der neue Inhaber der eMail-Adresse nicht in in den Erhalt von

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LG Berlin, Zur Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogenes Datum – 57 S 87/08

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013 – 57 S 87/08 Leitsätze des Verfassers 1. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar, wenn die Bestimmung der Person durch die verarbeitende Stelle mittels anderer Daten (Zusatzwissen) technisch und rechtlich möglich ist und zudem keinen Aufwand erfordert, der außer Verhältnis zum Nutzen der Information

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