Schlagwort: § 823 BGB

LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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OLG Köln: Zum Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes bei Wort- und Bildberichterstattung über Küsse Prominenter auf einer „After-Show-Party“ – Der „Knutsch-Schraubstock“

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, 15 U 86/13 Leitsätze des Verfassers 1. Eine Veröffentlichung von Photos einer prominenten Person, die diese beim Austausch von Zärtlichkeiten festhalten, verletzt das Recht am eigenen Bild als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn die Photos geeignet sind, die abgebildete Person lächerlich

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AG Düsseldorf: Arglisteinrede gegen Inanspruchnahme aus einer Forderung bei vorheriger Vorspiegelung einer für den Schuldner ausweglos erscheinenden Rechtslage

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, 57 C 6993/13 §§ 853, 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB Leitsätze des Verfassers 1. Die Verleitung eines Schuldners zum Abschluss eines Vergleichsvertrags kann zur Undurchsetzbarkeit des Anspruchs führen, wenn der Gläubiger durch die Art und Weise der Darlegung seiner Rechtsauffassung  beim Empfänger der Eindruck

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LG Münster: Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse – 08 O 413/12

LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, 08 O 413/12 Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von eMail-Werbung ist gegeben, wenn eine eMail-Adresse, an die der Versand von Werbung ursprünglich zulässig war, zwischenzeitlich einer anderen Person zugeteilt wurde und der neue Inhaber der eMail-Adresse nicht in in den Erhalt von

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LG Berlin, Zur Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogenes Datum – 57 S 87/08

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013 – 57 S 87/08 Leitsätze des Verfassers 1. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar, wenn die Bestimmung der Person durch die verarbeitende Stelle mittels anderer Daten (Zusatzwissen) technisch und rechtlich möglich ist und zudem keinen Aufwand erfordert, der außer Verhältnis zum Nutzen der Information

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LG Hagen: Auf Domain beschränkte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr für den Versand unerwünschter eMail-Werbung nicht – 1 S 38/13

LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13 Die Zusendung von eMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. der Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des

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LG Köln – 28 O 452/12: Zur Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch negative Bewertung bei Amazon

LG Köln, Urteil vom 8. Mai 2013, Az. 28 O 452/12 Im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch eine negative Bewertung bei Amazon grenzt das Gericht Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen ab und stellt klar, unter welchen Umständen eine negative Bewertung bei Amazon einen Anspruch auf Unterlassung gemäß den

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Unerwünschte Werbung – „Einkauf Aktuell“ – Aufkleber “Werbung – Nein danke” nicht erforderlich

LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011 – 4 S 44/11 Werbende Unternehmen müssen dem ausdrücklich an den Unternehmer gerichteten Wunsch eines Empfängers von Postwurfsendungen, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachkommen, wenn der Empfänger der Werbung keinen Aufkleber „Werbung – Nein danke“ auf seinem Briefkasten anbringt. Leitsätze des

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