Schlagwort: § 100 TKG

LG Berlin, Zur Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogenes Datum – 57 S 87/08

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013 – 57 S 87/08 Leitsätze des Verfassers 1. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar, wenn die Bestimmung der Person durch die verarbeitende Stelle mittels anderer Daten (Zusatzwissen) technisch und rechtlich möglich ist und zudem keinen Aufwand erfordert, der außer Verhältnis zum Nutzen der Information

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