Schlagwort: § 1004 Abs. 1 Satz 2 (analog) BGB

AG Bremen: flirtano GmbH (milfs.de) zur Unterlassung von Mahnungen u. Schufa-Drohung verurteilt

Manche Unternehmen scheinen auf schieren Druck zu bauen. Trotz rechtskräftigem Urteil wird der Mandant munter weiter zur Zahlung für milfs.de aufgefordert. Inklusive Schufa-Drohung. Dem Mandat wird es zu bunt und nach einer 2. Klage verurteilt das AG Bremen die flirtano GmbH zur Unterlassung und zum Schadensersatz.  Den Streitwert setzt

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LG Duisburg: Zum Schmerzensgeldanspruch einer 17-jährigen für die Veröffentlichung von Nacktfotos

Zur Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Minderjährigen durch die Veröffentlichung von Nacktfotos und -videos, bei deren Entstehung die beschränkt Geschäftsfähige im Rahmen eines Festivals aktiv mitgewirkt hat,  Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.03.2017, 2 O 438/14 (nicht rechtskräftig)

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OLG Stuttgart: Hühnerhof, Hühnerstall und Saustall – Zur Abgrenzung zwischen durch Art. 5 GG Abs. 1 GG geschützter Satire und Schmähkritik im Rahmen einer Hotelbewertung

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, 4 U 88/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Betreiber eines Hotelsbewertungsportals, auf denen fremde Inhalte für andere Nutzer bereit gehalten werden, fungieren als Host-Provider, mit der Folge einer nur eingeschränkten Verantwortlichkeit als Störer, wenn die Einträge  weder selbst verfasst wurden noch ein Zueigenmachen

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Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung unerwünschter Werbung – GWE schlägt Vergleich vor

In Sachen GWE Wirtschafts-Informations GmbH sollte es seit den Urteilen des BGH vom 30.06.2011 – I ZR 157/10 – „Branchenbuch Berg“ und vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11- ja ruhig geworden sein. Könnte man meinen. In einem aktuellen Beschluss des AG Düsseldorf zum Az. 34 C 2442/13 weist das

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