Schlagwort: § 1004 BGB

LG Frankfurt: Anspruch auf Unterlassung von Briefwerbung nach Widerspruch (Reichweite der Unterlassungserklärung)

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2019, 2-03 O 337/18 § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG Leitsatz Versendet eine Bank trotz des erfolgten Widerspruchs eines Verbrauchers ein persönlich adressiertes Werbeschreiben an diesen, so kann einer qualifizierten Einrichtung ein Anpruch auf Unterlassung gemäß §§ 8

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OLG Hamm: 7.000 € Schmerzensgeld für die Internet-Veröffentlichung eines Fotos, das die Abgebildete beim Oralverkehr zeigt

Fotos, die den Partner bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigen (vorliegend: Oralverkehr) dienen ausschließlich privaten Zwecken. Die (konkludente) Einwilligung in die Nutzung ist regelmäßig auf die Dauer der Liebesbeziehung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 – VI ZR 271/14). Nach Beendigung der Beziehung kommen deshalb Unterlassungs-,

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LG Frankfurt: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beendigung einer Beziehung

Mit der Überlassung von Nacktbildern an den Partner während einer Beziehung wird konkludent auch die Einwilligung zum Behaltendürften erteilt. Vom Fortbestand dieser Einwilligung über das Ende der Beziehung hinaus ist regelmäßig nicht auszugehen. Hiernach kann schon das Innehaben der Verfügungsmacht über Bildaufnahmen gegen den Willen der Abgebildeten deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein

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OLG Oldenburg: Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Kindes durch Fotos im Internet – Wenn Eltern sich nicht einigen können

Die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes erfordert die Einwilligung beider Eltern. Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes getrennt und stellt einer der Elternteile Fotos des Kindes ins Internet, ist der andere Elternteil nicht befugt, allein im Namen des Kindes gegen die unberechtigte Veröffentlichung vorzugehen. Hierfür ist das

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OLG Saarbrücken: Zur Notwendigkeit der vorgerichtlichen Konkretisierung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet durch Bezeichnung von URLs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.04.2018 – 5 U 49/17 Die Inanspruchnahme einer Suchmaschinenbetreiberin als mittelbare Störerin setzt deren Nichttätigwerden trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung voraus. Wie konkret eine Inkenntnissetzung erfolgen sollte, stellt das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung heraus. Hiernach ist stets die Bezeichnung der URLs zu den

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OLG Köln: Zum Verhältnis von KUG und DSGVO im journalistischen Bereich (Beschluss vom 18.06.2018, 15 W 27/18)

Art. 85 DGVO erlaubt nationale Gesetze mit Abweichungen von der DSGVO. Für den Bereich journalistischer Bildberichtserstattung sieht das OLG Köln die Anwendbarkeit des KUG neben der DSGVO als gegeben an. Art. 85 DSGVO stelle nur auf die Herbeiführung der praktischen Konkordanz zwischen Datenschutz einerseits und dem Recht auf freie Meinungsäußerung

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1-Stern-Bewertung ohne Behandlungskontakt – Google muss löschen! (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, 9 O 59/17)

Nach dem BGH (Jameda II-Entscheidung) und dem LG Hamburg (1-Stern-Bewertung) stellt sich auch das LG Lübeck auf die Seite eines bei Google bewerteten Arztes, der dargelegt hat, dass der Bewertung kein Behandlungskontakt zugrunde lag. Obwohl das Gericht die Bewertung, die keine Begründung enthielt, als Meinungsäußerung einstuft, geht es

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OLG München: Rechtsmissbrauch im Eilrechtsschutz durch Vorenthalten der Abmahnungserwiderung

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist missbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG und § 242 BGB, wenn der Antragsteller versucht, den Erlass der einstweiligen Verfügung durch eine grobe Verletzung seiner prozessualen Wahrheitspflicht zu erschleichen. Das kann der Fall sein, wenn der Antragsteller seine Verpflichtung aus §

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AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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OLG Dresden: Zum Vorliegen unzulässiger Schmähkritik auf Facebook im Rahmen einer Privatfehde

Öffentliche Äußerungen, die ohne Auseinandersetzung mit der Sache ausschließlich die Herabsetzung einer Person bezwecken (Schmähkritik) stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei hat die Annahme einer Schmähung wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als

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Flirtano GmbH (milfs.de): Mahneifer trotz Urteil des AG Bremen (1 C 66/17)

Unser beim AG Bremen – 1 C 66/17 – erwirktes Urteil lässt die Flirtano GmbH offensichtlich kalt. Trotz rechtskräftig festgestellter Unwirksamkeit von Forderungen für milfs.de wird der Mandant lustig weiter gemahnt. Als Belohnung gibt es eine Abmahnung wegen eines Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. 

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