Schlagwort: § 101 Abs. 9 UrhG

LG Köln: Hält sich bedeckt – Pressemitteilung in Sachen Urmann + Collegen „The Archive AG“ (Streaming)

Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass das LG Köln im Rahmen des Auskunftsbeschlusses nach § 101 Abs. 9 UrhG zugunsten der „The Archive AG“ offensichtlich geschlampt hat. In dem durch den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Daniel Sebastian der „The Archive AG“ veröffentlichten Beschluss vom 12.08.2013 – 226 O 86/13 – stellt das Gericht fest: „Durch

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BGH – I ZB 48/12: Zum Beginn der Beschwerdefrist bei Beschwerde gegen Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG

BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012, I ZB 48/12 „Die Heiligtümer des Todes“ UrhG § 101 Abs. 9 Satz 1; FamFG § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 63 Abs. 3 Der wegen Filesharing abgemahnte Betroffene hatte sich mit einer Beschwerde gegen die Auskunftserteilung über seine

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